Gastkommentar

Zurück zum Wachstumspfad – was Familienbetriebe rechtlich beachten sollten

(c) ÖNK/ RICHARD TANZER
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In der aktuellen Situation zeigt sich, dass ökonomischer Druck umso leichter bewältigt werden kann, je besser es um die Liquidität eines Unternehmens bestellt ist.

Maßnahmen der Bundesregierung, die zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen beitragen, sind deshalb essenziell. Darüber hinaus sind Firmenchefs selbst zum Handeln aufgefordert. In rechtlicher Hinsicht sehen wir drei wesentliche Ansatzpunkte: Haftungsfragen, Vertrags-Check und die Vorsorge.

Haftungsfragen. Wie kann das finanzielle Risiko in der Krise minimiert werden? Bei dieser Frage sind Notare vertrauensvolle Ansprechpartner. So ist etwa bei Umgründungen oder der Begleichung von Privatverbindlichkeiten eines Gesellschafters durch die Gesellschaft Vorsicht geboten. Man könnte Gefahr der sogenannten Verbotenen Einlagenrückgewähr laufen und persönliche Haftung riskieren. Auch eine Unterkapitalisierung der Gesellschaft kann bedenklich sein und einen Haftungsdurchgriff von Gläubigern zur Folge haben. Nicht zu vergessen die Fristen, die zu beachten sind, wenn an einem Insolvenz-Antrag kein Weg vorbeiführt.

Vertrags-Check. Was in Zeiten einer Krise immer Sinn hat, ist die Überprüfung von Verträgen, allen voran des Gesellschaftsvertrags. Entscheidend ist die Frage, wie die Abtretung der Anteile geregelt ist. Welche Vinkulierungs- und Aufgriffsrechte sind festgelegt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will oder stirbt? Rücken dann die Erben nach? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Generalversammlungen abgehalten werden können. In Zeiten der Pandemie mit Ausgangsbeschränkungen ist das zuweilen nicht einfach. Wir sind daher sehr froh, dass das digitale Dienstleistungsangebot im Notariat dauerhaft erweitert wurde. D. h. notarielle Amtshandlungen können – bei Einhaltung gewisser gesetzlich festgelegter Anforderungen – „online“ erfolgen. Das umfasst auch notarielle Protokolle, wie sie z. B. bei Gesellschafterversammlungen erstellt werden.

Vorsorge. Zur Risikominimierung in der Krise zählt die Frage: Was ist, wenn mir etwas zustoßen sollte? Kein angenehmes Thema. Doch ein Firmenchef muss sich damit auseinandersetzen, wenn er den Weiterbestand seines Unternehmens im Fall der Fälle sicherstellen will. Dafür bietet sich eine Vorsorgevollmacht an. Durch sie können eine oder mehrere Personen vorab bestimmt werden, die ab dem Zeitpunkt, da man selber nicht mehr entscheidungs- und geschäftsfähig ist, das Ruder übernehmen. Und exakt nur so lang, bis man selber wieder fit ist.

Familienbetriebe haben sich immer wieder als krisenresistent erwiesen. Die Erfolgsrezepte, die wir Notare beobachten, sind: eine solide Eigenkapitalbasis, enge Kundenbeziehungen und das sorgfältige Abwägen von Risken aller Art. Nicht vergessen werden sollen Werte wie Sparsamkeit und Bescheidenheit. Sie muten altmodisch an, erhalten aber in Zeiten der Krise eine neue Wertigkeit und Dynamik.


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