Gastkommentar

Eintrittstests im Handel als verfassungswidriges Sonderopfer?

Verfassungsrechtlich ist es problematisch, dem Handel Maßnahmen aufzuerlegen, die nicht dessen Sicherheit dienen, sondern die Testrate erhöhen sollen.

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Wien. Testen, um die „Durchseuchung“ in der Bevölkerung zu erkennen, ist eine wesentliche Säule der Covid-Strategie der Regierung. „Eintrittstests“ ermöglichen neben regelmäßigen Testungen an Schulen und von bestimmten Berufsgruppen auch, Bevölkerungsteile zu erreichen, die mangels äußerlicher Motivation das Testangebot bislang nicht in Anspruch genommen haben. Somit verbleiben im Wesentlichen nur die körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Massage), um einen Testanreiz zu setzen, allerdings nur im Abstand von mehreren Wochen.

Damit die Pandemie nicht außer Kontrolle gerät, obwohl die harten, von Experten geforderten Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, hat die Regierung Eintrittstests für den Einzelhandel angekündigt. Vorerst nur kurzfristig in der Woche nach Ostern; freilich könnte das zu einer langfristigen Maßnahme werden (die Opposition im Bundesrat will sich jedoch querlegen).

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