Gastkommentar

Kürzere Prozesse: Berichtspflichten einschränken, Fachaufsicht beschleunigen

Strafprozesse dauern oft deshalb so lang, weil die Akten ohne zeitliche Beschränkung in der Oberbehörde der Staatsanwaltschaft liegen.

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Wien. Seit vielen Jahren und zuletzt verstärkt werden von der Justiz, insbesondere den Vertretern der Staatsanwaltschaft, aber auch von Politikern die angeblich nahezu unerträglichen und insbesondere den Fortgang der Ermittlungsverfahren hemmenden Berichtspflichten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte heftig kritisiert.

Zunächst sollte man vielleicht klarstellen, dass „die Justiz“ keineswegs unabhängig ist. Unabhängig sind lediglich die Richterinnen und Richter, während die staatsanwaltschaftlichen Behörden monokratisch aufgebaut, damit weisungsgebundene Organisationseinheiten und deshalb gerade nicht unabhängig, sondern von ihren jeweiligen Vorgesetzten abhängig sind. Untrennbar verbunden mit dem Weisungsrecht sind entsprechende Berichtspflichten, kann doch zwangsläufig eine Weisung nur von informierten Vorgesetzten erteilt werden. Diese Berichtspflichten sind steter Stein des Anstoßes und werden gebetsmühlenartig von vielen Staatsanwälten als die Verfahrensbeschleunigung hinderndes und zumindest teilweise verzichtbares Ärgernis dargestellt.

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