Persönlichkeitsrecht

Wofür man die Alkoholprobleme seines Partners per Video aufzeichnen darf

Die Frau und Mutter mehrerer Kinder war schon vor zehn Jahren wegen ihres Alkoholkonsums in einer Entzugsklinik aufgenommen worden.
Die Frau und Mutter mehrerer Kinder war schon vor zehn Jahren wegen ihres Alkoholkonsums in einer Entzugsklinik aufgenommen worden.Clemens Fabry
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Mann dokumentierte heimlich mit dem Handy Auseinandersetzungen mit Ex-Lebensgefährtin. Deren Unterlassungsanspruch schließt Verwendung vor Gericht nicht aus.

Wien. Er wolle ihr größtmöglichen Schaden zufügen, klagte eine Frau, nur deshalb habe ihr ehemaliger Lebensgefährte sie mit dem Handy in Bild und Ton aufgenommen und höchstpersönliche Briefe fotografiert. Wobei „klagen“ durchaus wörtlich zu verstehen ist, denn die Frau wollte dem Mann die Herstellung und Verbreitung der Aufnahmen durch das Gericht verbieten lassen. Tatsächlich hat sie ihr Unterlassungsurteil bekommen; aber dieses verbietet dem Mann nicht alles, auch wenn das nicht ausdrücklich im Spruch des Unterlassungsgebots festgehalten wurde. Das hat jetzt in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof bestätigt.

Die Frau und Mutter mehrerer Kinder war schon vor zehn Jahren wegen ihres Alkoholkonsums in einer Entzugsklinik aufgenommen worden. Fünf Jahre später wurde ihr die Obsorge über ihre Kinder entzogen und auf die verschiedenen Väter übertragen. Schon in diesem Verfahren spielte der Alkohol eine Rolle, auch Drogen.

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