Gastkommentar

So bewegen wir uns zum Impfzwang

Der Grüne Impfpass ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde in Pandemiezeiten.

Im „digitalen Grünen Impfpass“ werden in Kürze die neuen Erkennungsmerkmale der europäischen Bevölkerung bzw. des österreichischen Staatsbürgers festgelegt. Impf-, Test- und Genesungsstatus werden darüber entscheiden, welche Grundrechte in Anspruch genommen werden dürfen. Dies bestätigt eine offizielle Pressemitteilung des Gesundheitsministers, der ungeniert für Geimpfte exklusive Rechte verheißt, wie bspw. die Befreiung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, oder auch die Ausnahme von Zugangsbeschränkungen.

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Politisch kann jedoch derzeit unmöglich eine Bevorrechtung von Geimpften gegenüber Nichtgeimpften aus Gründen der öffentlichen Gesundheit legitimiert werden. Laut Europäischer Arzneimittel-Agentur (EMA) kann keine der Gen-Impfungen die Virustransmission unterbinden, eine zeitliche Angabe über die Schutzdauer oder einen nachweisbaren Schutz gegen asymptomatisch schwere Verläufe belegen. Mit anderen Worten: Die Infektionskette wird nicht unterbrochen, Risikogruppen werden nicht geschützt, Hygienemaßnahmen müssen gleichermaßen aufrechtbleiben, der Schutz kann jederzeit unmerklich wegfallen, und die Angaben der Wirksamkeit beziehen sich nicht auf die Verhinderung von Hospitalisierungen oder Todesfälle. Aus diesen Gründen hat die WHO die Staaten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verfügbaren Covid-Impfstoffe keinesfalls als „Reisebedingung“ verlangt werden dürfen.
Die Ausübung existenzieller Grundrechte von einer QR-Bescheinigung über die Teilnahme an einem genbasierten Impfexperiment mit unbekannten Langzeitschäden abhängig zu machen, verstößt gegen die Würde des Menschen. Die Unantastbarkeit und Unteilbarkeit der Menschenwürde ist das wichtigste Substrat des internationalen Menschenrechtsschutzes und bedeutet, dass staatliches Handeln den Menschen niemals zum bloßen Objekt machen darf. Jedem Menschen ist sie eigen ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitsstatus.

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