Verordnung

Wer die Ostregion verlassen darf

APA/ROBERT JAEGER
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Osterbesuche bei Verwandten sind nur im kleinen Rahmen zulässig. Wien wird den strengen Lockdown außerdem bis zum 11. April verlängern.

Der Dienstag bringt einen Showdown im Parlament: Im Hauptausschuss des Nationalrats wird die neue Corona-Verordnung abgesegnet. Sie bringt Verschärfungen für die Ostregion. Im Bundesrat geht es um die Frage, ob per Gesetzesänderung der Weg für Eintrittstests in den Handel geebnet wird. Aber unter welchen Umständen darf man die Ostregion zu Ostern noch verlassen, was passiert danach, und warum wird es diesmal im Bundesrat spannend?

1 Inwieweit kann man zu Ostern Familie oder Freunde außerhalb der Ostregion besuchen?

Die speziellen Regeln für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gelten von Gründonnerstag bis Dienstag (siehe zur geplanten Verlängerung in Wien aber Punkt 3). Während Restösterreich auch zu Ostern nur von 20 bis sechs Uhr mit Ausgangsbeschränkungen konfrontiert ist, werden sie in der Ostregion rund um die Uhr gelten. Man darf also das Haus nur aus den bekannten guten Gründen verlassen, etwa zu Erholungszwecken. Man kann mit seiner Familie oder einer engen Bezugsperson also z. B. die Ostregion verlassen, um einen Tag lang in der Steiermark wandern zu gehen. Ausreisetests für die Ostregion gibt es keine (außer, man wohnt in einem der von Corona besonders betroffenen niederösterreichischen Bezirke oder besucht dort jemanden).

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