Tirol

Ausreisekontrollen für Bezirk Schwaz bis 8. April verlängert

CORONA-IMPFUNG: BEGINN IMPFAKTION BEZIRK SCHWAZ
CORONA-IMPFUNG: BEGINN IMPFAKTION BEZIRK SCHWAZAPA/EXPA/JOHANN GRODER
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Grund ist die derzeitige epidemiologische Lage und das verstärke Vorkommen der mutierten britischen Coronavirus-Variante. Ab Mittwoch gilt bis 14. April zudem eine Ausreisetestpflicht für Nordtirol und den Bezirk Kufstein.

Die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz ist um eine weitere Woche bis einschließlich 8. April verlängert worden - aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage und des verstärken Vorkommens der mutierten britischen Coronavirus-Variante. Dies teilte das Land am Dienstag mit. Ab Mittwoch bis 14. April gilt außerdem auch eine Ausreisetestpflicht für das gesamte Bundesland Tirol - exklusive Osttirol - und den Bezirk Kufstein.

"Im Bezirk Schwaz können aktuell unter anderem aufgrund des strengen Contact Tracings die Corona-Fallzahlen in etwa konstant gehalten werden. Gerade über die Osterfeiertage wollen wir aber kein Risiko eingehen, weshalb die Ausreisetestpflicht um eine Woche verlängert wird", erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes. Derzeit gebe es in Tirol 260 aktiv-positive Fälle dieser britischen Variante mit dem sogenannten E484K-Zusatz. Laut AGES ist diese Virusvariante bereits auch in anderen Teilen Österreichs aufgetaucht. In Tirol sind nach derzeitigen Informationen die beiden Bezirke Schwaz und Kufstein hauptbetroffen.

"Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums setzen wir zu der bestehenden Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz und der ebenfalls ab Mittwoch geplanten Ausreisetestpflicht im Bezirk Kufstein als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme auch eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol um", so Rizzoli. Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst. Dieselbe Regelung gilt für den Bezirk Kufstein.

Kinder und Schüler ausgenommen

Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Landesgrenzen bzw. an den Kufsteiner Bezirksgrenzen stichprobenartig kontrolliert.

Das Testangebot soll aufgrund der Ausreisetestpflicht einmal mehr erweitert werden - auch an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg und Vorarlberg. In Pettneu am Arlberg wird eine Teststation eingerichtet, am Pass Thurn ein Testcontainer. In Hochfilzen und Waidring kommen mobile Testbusse zum Einsatz. Weitere Informationen zu den ab Mittwoch geltenden Ausreiseregelungen für Nordtirol und für den Bezirk Kufstein finden sich laut Land unter www.tirol.gv.at/ausreise

(APA)

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