Arbeitsrecht

Was ab sofort fürs Home-Office gilt

Fürs Home-Office gelten jetzt spezielle gesetzliche Regeln.
Fürs Home-Office gelten jetzt spezielle gesetzliche Regeln.Marin Goleminov
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Mit 1. April tritt die Neuregelung fürs Home-Office in Kraft, zeitgleich mit dem Beginn des nächsten verschärften Lockdowns in Ostösterreich. Einige Fragen bleiben jedoch offen.

Wien. Mit 1. April beginnt in Ostösterreich die „Osterruhe“ – und damit auch der nächste Lockdown für weite Teile des Handels und körpernahe Dienstleister. Büros sind davon nicht unmittelbar betroffen; von Gesundheitsminister Rudolf Anschober kam jedoch der „dringende Appell“, weiterhin verstärkt Home-Office zu nutzen.
Und das nicht nur im Osten des Landes. Wobei es zwar keine gesetzliche Home-Office-Pflicht gibt, wohl aber eine Regelung in der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung, die besagt, dass darauf zu achten ist, berufliche Tätigkeiten so weit wie möglich außerhalb der Arbeitsstätten auszuüben.

Punktgenau am 1. April tritt nun auch das neue Home-Office-Gesetz in Kraft, das der Berufsausübung daheim einen dauerhaften Rechtsrahmen geben soll. Erleichtert das nun die covidbedingt längst nötigen Home-Office-Vereinbarungen? Daran scheiden sich die Geister. Viele Unternehmen, bei denen Home-Office möglich ist, haben solche Vereinbarungen inzwischen wohl schon. Ein gesetzlicher Rahmen sei dennoch begrüßenswert, sagt die Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz (Kanzlei KWR) zur „Presse“. Die kurze Umsetzungsfrist könne für Unternehmen jedoch herausfordernd werden – etwa, weil das Gesetz ab sofort Schriftlichkeit für solche Vereinbarungen verlangt. Einige drängende Fragen – z. B. zur Arbeitszeit und zum Arbeitnehmerschutz – seien zudem unbeantwortet geblieben, sagt Mertinz.

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