Moratorien

Worauf bei Stundungen zu achten ist

Covidbedingte Steuerstundungen werden bis Ende Juni verlängert.
Covidbedingte Steuerstundungen werden bis Ende Juni verlängert.(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Steuern, Miete, Kredite: Welche Regeln gelten, und wo Vorsicht geboten ist.

Wien. Mit 31. März hätten die covidbedingten Steuerstundungen für Unternehmen auslaufen sollen. Diese gehen nun jedoch in die Verlängerung. Auch in anderen Bereichen sind Stundungen ein Thema – hier ein Überblick.

Steuern und Abgaben. Aufgrund des 2. Covid-Steuermaßnahmengesetzes werden nach dem 15. März 2020 bewilligte Stundungen, die Ende März hätten enden sollen, automatisch bis 30. Juni 2021 verlängert. Bis dahin werden auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt, teilte das Finanzministerium mit. Ebenfalls verlängert wird die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Für die Rückzahlung der gestundeten Abgaben kann auf Antrag ein Ratenzahlungsmodell in zwei Phasen in Anspruch genommen werden – auch dafür wurden die Fristen angepasst. Voraussetzung ist, dass es sich um Abgabenschulden handelt, die zu mehr als 50 Prozent covidbedingt aufgebaut wurden. Die Phase 1 für die Ratenzahlungen endet nach 15 Monaten, somit nach dem neuen Zeitplan am 30. September 2022.

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