Verordnung

Maske runter, weil man trinkt? Was man am Donaukanal darf

APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Während der Konsumation ist man von der Maskenregel befreit. Aber nicht davon, genug Abstand zu anderen Personen zu halten.

Seit Donnerstag muss man an besonders frequentierten Wiener Orten im Freien eine Maske tragen. Etwa am Donaukanal rund um den Schwedenplatz, wo sich vor allem Jugendliche gern zum Biertrinken treffen. Doch es gibt Ausnahmen von der Maskenpflicht. Und für diese verweist die Wiener Verordnung auf eine Verordnung des Bundes zu den bisherigen Maskenregeln. In dieser aber steht, dass man „während der Konsumation von Speisen und Getränken“ von der Maskenpflicht befreit ist. Zwischen Wasser und Alkohol wird nicht differenziert. Darf man also nun erst recht wieder am Donaukanal sitzen und ein Bier trinken?

Bisher galt die Ausnahmebestimmung zum Beispiel in Fernzügen. Schon in dem Zusammenhang war sie nicht unumstritten. So wurde von verhaltenskreativen Fahrgästen berichtet, die die ganze Fahrt hindurch erklärten, doch zu essen und zu trinken. Was bedeutet das nun für den Donaukanal, könnte man auch dort stundenlang mit einer offenen Dose sitzen und behaupten, man trinke ja nur etwas?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Reportage

Maskenpflicht: So leer ist es am Donaukanal nur im Winter

Am ersten Tag der Maskenpflicht in Wien zeigt sich: Die vormals beliebten Plätze sind leer gefegt. Für den Rest der Stadt gilt dies aber nicht.
++THEMENBILD++  WETTER / CORONA-FEATURES
Wien

Donaukanal & Co: Wien verhängt Maskenpflicht an belebten Plätzen

Die Regel gilt ab Donnerstag und vorerst bis 10. April. Eine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist noch in Verhandlung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.