Während der Konsumation ist man von der Maskenregel befreit. Aber nicht davon, genug Abstand zu anderen Personen zu halten.
Seit Donnerstag muss man an besonders frequentierten Wiener Orten im Freien eine Maske tragen. Etwa am Donaukanal rund um den Schwedenplatz, wo sich vor allem Jugendliche gern zum Biertrinken treffen. Doch es gibt Ausnahmen von der Maskenpflicht. Und für diese verweist die Wiener Verordnung auf eine Verordnung des Bundes zu den bisherigen Maskenregeln. In dieser aber steht, dass man „während der Konsumation von Speisen und Getränken“ von der Maskenpflicht befreit ist. Zwischen Wasser und Alkohol wird nicht differenziert. Darf man also nun erst recht wieder am Donaukanal sitzen und ein Bier trinken?
Bisher galt die Ausnahmebestimmung zum Beispiel in Fernzügen. Schon in dem Zusammenhang war sie nicht unumstritten. So wurde von verhaltenskreativen Fahrgästen berichtet, die die ganze Fahrt hindurch erklärten, doch zu essen und zu trinken. Was bedeutet das nun für den Donaukanal, könnte man auch dort stundenlang mit einer offenen Dose sitzen und behaupten, man trinke ja nur etwas?