Der Haftrichter verweigert dem Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner eine Fußfessel: Der Zweck der U-Haft könne dadurch nicht erfüllt werden. Ehefrau Ruth Elsner sowie die Verteidiger wollen nun weitere Gerichte einschalten.
WIEN. Das Entsetzen ist ihr ins Gesicht geschrieben. Sie kämpft mit den Tränen. „Das ist ein absurdes Theater“, meint Ruth Elsner schließlich zu den anstürmenden Journalisten. Dienstagmittag – soeben hat die Ehefrau des früheren Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner die für sie ernüchternde Nachricht erhalten: Ihr Mann muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Die U-Haft wird fortgesetzt.
Nach 15 gescheiterten Anträgen auf Freilassung blieb auch jenes Mittel wirkungslos, auf das Helmut Elsner zuletzt alle Hoffnungen konzentriert hatte. Die Überstellung in den elektronisch überwachten Hausarrest wird nun von Haftrichter Christian Böhm verweigert. Der im Bawag-Verfahren wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Banker bekommt also doch keine Fußfessel.
Vorherige technische Tests in der noblen Wiener City-Wohnung des Verdächtigen waren zwar weitgehend gut verlaufen, auch der für die Organisation des Hausarrests zuständige Sozialarbeiter hatte sich positiv geäußert, dennoch muss Elsner wegen Fluchtgefahr weiter innerhalb der Mauern der Justizanstalt Wien-Josefstadt bleiben.
Der 75-jährige Langzeit-U-Häftling ist in Begleitung des Anstaltsarztes bei der mit Spannung erwarteten Haftverhandlung im Straflandesgericht Wien erschienen. Die Entscheidung, dass die seit Februar 2007 andauernde U-Haft ausgedehnt werde, habe Elsner mit Fassung getragen, berichtet sein Anwalt Karl Bernhauser. Sein Mandant sei von Anfang an keineswegs euphorisch, sondern eher „skeptisch“ gewesen, da er mit dem zuständigen Haftrichter und auch mit dem Oberlandesgericht Wien (OLG) „schlechte Erfahrungen“ gemacht habe.
Ärger über Richter-Argumente
Laut Bernhauser und dem zweiten Anwalt Jürgen Stephan Mertens fürchtet der U-Richter, dass die Haftzwecke (Verhinderung einer möglichen Flucht) nicht erfüllt werden könnten, wenn Elsner in den Hausarrest komme. Etwaige Arztbesuche könnten als Chance zur Flucht genutzt werden.
„Der Herr Rat versteigt sich in Argumente, die nicht nachvollziehbar sind“, meint Ruth Elsner, als sie dicht umringt von Kameraleuten und Fotografen ihrer ersten Enttäuschung Luft macht. Man könne ihrem Mann „doch einen Polizisten mitschicken“, wenn ein Gang zum Arzt sein müsse.
Anwalt Mertens übte scharfe Kritik daran, dass der Haftrichter „die zweite Gewalt“, nämlich die Staatsanwaltschaft Wien, bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt habe. Die Anklage, die – wie berichtet – im Vorfeld nichts gegen einen „Fußfessel“-Heimgang Elsners einzuwenden gehabt hatte, sei nun unmittelbar vor der richterlichen Entscheidung gar nicht angehört worden.
Nun werde man die Ablehnung des Hausarrests vor dem OLG bekämpfen. Außerdem ziehe man mit einer Grundrechtsbeschwerde vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Zumindest vor dem OLG dürften die Chancen ziemlich schlecht stehen. Erst Ende August hatte der zuständige Senat (Vorsitz Ingrid Jelinek) gleichsam vorausblickend geschrieben, dass ein „gelinderes Mittel keineswegs geeignet ist, die Zwecke der Untersuchungshaft zu ersetzen“.
Politische Kritik an Fußfessel
Indessen kommt Kritik von politischer Seite: „Wenn selbst dem kranken Elsner der elektronische Hausarrest wegen Fluchtgefahr verweigert wird, sind kaum Anwendungsfälle für Untersuchungshäftlinge denkbar“, reagiert Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Laut Schätzungen des Justizministeriums könnten mit der elektronischen Fußfessel jährlich bis zu 500 Häftlinge in den Hausarrest überstellt werden. Allerdings zielt die „Fessel“ vorwiegend auf Straf- und nur sehr untergeordnet auf U-Häftlinge ab.
Dies lässt BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler nicht gelten: „Wofür hat Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die Möglichkeit der Fußfessel eingeführt, wenn diese jetzt im bestmöglichen Fall nicht genützt wird?“ Auch der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Harald Stefan meint, der aktuelle Richterentscheid zeige, dass die Fußfessel für den U-Haft-Bereich offenbar nicht infrage komme.
Wie geht es nun im Bawag-Verfahren (Stichwort Karibik-Spekulationen) weiter? Inklusive Elsner wurden ja neun Personen verurteilt. Derzeit liegt der äußerst umfangreiche Akt noch bei der Generalprokuratur (gleichsam oberste Anklagebehörde) beim Obersten Gerichtshof. Hat diese ihre Stellungnahme zu den gegen die Schuldsprüche eingebrachten Rechtsmitteln abgegeben, bekommt auch die Verteidigung eine Frist, Stellung zu nehmen. Danach muss der OGH entweder einen öffentlichen Gerichtstag anberaumen oder in nicht öffentlicher Sitzung entscheiden. Das wird frühestens Anfang 2011 so weit sein. Ob Elsner bis dahin in U-Haft sitzen muss, bleibt abzuwarten.
AUF EINEN BLICK
■Doch keine Fußfessel für Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner (75). Die U-Haft wird fortgesetzt. Dies entschied am Dienstag der Haftrichter. Elsners Ehefrau Ruth: „Für meinen Mann muss das eine gewaltige Niederlage sein. Auch psychisch. Das ist ein gewaltiger Stress, auch mental und körperlich.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2010)