Ob der einflussreiche Spitzenbeamte bleiben darf, muss nun das Bundesverwaltungsgericht klären: Das grüne Justizministerium legt Beschwerde gegen das Urteil der Disziplinarbehörde ein.
Die Causa Pilnacek ist seit Montag um eine Facette reicher: Das Justizministerium unter Alma Zadić (Grüne) wird gegen die Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde Beschwerde einlegen. Diese hatte zuvor befunden, dass eine Suspendierung Christian Pilnaceks – gegen den mächtigen Sektionschef für Strafrecht wird wegen Amtsgeheimnisverrats ermittelt – nicht zulässig sei. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun in zweiter Instanz über den Verbleib Pilnaceks entscheiden. Vorläufig bleibt der Sektionschef weiterhin suspendiert.
Die Vorgeschichte
Ende Februar hatte Interims-Justizminister Werner Kogler (Grüne) den Spitzenbeamten suspendiert. Der Anlass: Pilnacek soll im Juni 2019 über Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine geplante Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten haben. Aufgeflogen war das infolge einer Sicherstellung von Pilnaceks Handy, das die Staatsanwaltschaft Wien im Zuge der Ermittlungen rund um Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) beschlagnahmt hatte. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt inzwischen wegen des Verdachts des Amtsgeheimnisverrats. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.