Soll die Justiz bei Behörden nicht mehr selbst Unterlagen sicherstellen dürfen? Nach Protesten gegen den Plan lädt Justizministerin Zadić zum Expertengipfel. Die Staatsanwälte drängen auf Änderungen.
Unterlagen und Datenträger der Behörden sollen in der Regel nur noch von diesen selbst an die Justiz übermittelt werden dürfen. Diese geplante Novelle der Strafprozessordnung (StPO) sorgt für Aufsehen. Auch die Staatsanwälte warnen nun vor den Folgen der Novelle, Justizministerin Alma Zadić setzt einen Expertengipfel dazu an. Aber was sind die Argumente der Regierung für die Änderung, was fürchten die Kritiker, und wird die Reform nun so kommen?
Die Maßnahme soll Teil der BVT-Reform sein. Laut den Erläuternden Bemerkungen zum Regierungsplan wird die Novelle mit einer Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 2019 begründet. Laut dieser sollen „sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen oder Datenträger“ besser geschützt werden. Der Plan sieht nun aber generell vor, dass schriftliche Aufzeichnungen und Datenträger von Behörden nicht mehr durch die Justiz direkt sichergestellt werden dürfen. Stattdessen soll die Justiz die Behörde im Zuge der Amtshilfe um Übermittlung der Dokumente ersuchen. Nur wenn die Ermittlungen sich gegen den Behördenchef selbst richten, soll eine Sicherstellung noch direkt durch die Justiz erfolgen dürfen.