Verbraucher sollen es künftig bei der Durchsetzung der Gewährleistung leichter haben. Kritikern geht das nicht weit genug.
Wien. Ein neues Gewährleistungsrecht soll Verbrauchern künftig mehr Rechte bringen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist nun bis zum 7. Mai in Begutachtung. Konkret geht es dabei um die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (2019/771) und der Digitale-Inhalte-Richtlinie (2019/770) der EU. Letztere schafft ein EU-Gewährleistungsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen und betritt insofern unionsrechtliches Neuland.