Verbraucher sollen es künftig bei der Durchsetzung der Gewährleistung leichter haben. Kritikern geht das nicht weit genug.
Wien. Ein neues Gewährleistungsrecht soll Verbrauchern künftig mehr Rechte bringen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist nun bis zum 7. Mai in Begutachtung. Konkret geht es dabei um die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (2019/771) und der Digitale-Inhalte-Richtlinie (2019/770) der EU. Letztere schafft ein EU-Gewährleistungsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen und betritt insofern unionsrechtliches Neuland.
„Ich freue mich, dass wir heute zahlreiche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Weg bringen“, sagte Justizministerin Alma Zadić anlässlich des Beginns der parlamentarischen Begutachtung des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes – kurz GRUG. In der Praxis könne es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Waren tatsächlich durchzusetzen – etwa wegen Beweisschwierigkeiten.