Skinhead-Affäre: ORF muss alle Bänder herausgeben

Skinhead-Affäre: ORF muss alle Bänder herausgeben
Skinhead-Affäre: ORF muss alle Bänder herausgeben(c) APA/ORF (ORF)
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Der ORF muss die Aufnahmen aller Drehtage für die "Am Schauplatz"-Folge über den rechten Rand herausgeben, so die Staatsanwaltschaft. Straches parlamentarische Immunität wurde indessen aufgehoben.

Der ORF muss im Zuge der Rechtsstreitigkeiten um den Dreh einer "Am Schauplatz"-Folge über den rechten Rand auch alle restlichen Bänder herausgeben. Darauf pocht die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 3. September. Nach der Aufhebung der parlamentarischen Immunität von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfte dies schlagend werden. Denn bis zu seiner "Auslieferung" ruhten die Ermittlungen, sagte Staatsanwaltssprecher Erich Habitzl am Mittwoch. Der ORF prüft die weitere Vorgangsweise derzeit noch.

Die Fronten werden damit einmal mehr komplizierter: Auch Strache wird als Beschuldigter geführt, allerdings wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und des Verdachts der Verleumdung. Das geht auf eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller zurück, wie Habitzl sagte. Die Aufhebung der Immunität Straches sei jedoch in erster Linie notwendig gewesen, um die Ermittlungen gegen die Hauptbeschuldigten fortsetzen zu können, betonte Habitzl.

Strache verdächtigte Wiederbetätigung

Strache hatte seinerseits den Verdacht der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Er warf dem "Am Schauplatz"-Redakteur Ed Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei seiner Protagonisten zu Nazi-Parolen bei der Begegnung mit ihm angestiftet zu haben. Der ORF hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und auf den Video-Aufnahmen, die die Begegnung dokumentieren, waren ebenfalls keine Nazi-Sager zu hören. Ein Sachverständiger des Gerichts hat die von der FPÖ behauptete Manipulation des Bandes nicht finden können.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gehen unterdessen weiter, sagte Habitzl. Die Staatsanwaltschaft will dazu die restlichen Bänder in Begutachtung nehmen, die von den anderen Drehtagen der "Am Schauplatz"-Folge stammen. Moschitz hatte die Burschen aus dem Skinhead-Milieu dafür über Wochen begleitet. Das Band, das die fragliche Begegnung in Wiener Neustadt mit Strache vom 12. März dokumentiert, ist bereits am nächsten Tag von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Redaktionsgeheimnis: ORF lehnte Herausgabe ab

Gibt der ORF die restlichen Aufnahmen nicht heraus, drohen Beugemaßnahmen, sagte Habitzl. Dass diese nicht bereits durchgesetzt wurden, obwohl das Oberlandesgericht bereits am 3. September eine Entscheidung gefällt hat, begründete er damit, dass man noch die Aufhebung der Immunität Straches abwarten habe müssen. Die Vorwürfe, die gegen den FPÖ-Chef erhoben werden, würden ja unmittelbar mit den Ermittlungen gegen die beiden Skinheads und Moschitz zusammenhängen. Derzeit warte man noch auf eine offizielle Bestätigung durch den Nationalrat, sagte Habitzl.

Der ORF hatte die Herausgabe der restlichen Bänder stets unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis abgelehnt. Eine erste Entscheidung der zuständigen Richterin in Wiener Neustadt hatte dem ORF rechtgegeben. Die Staatsanwaltschaft berief dagegen beim OLG, der die Entscheidung umdrehte. Der ORF will die jüngsten Entwicklungen nun rechtlich prüfen, erklärte ORF-Kommunikationschef Pius Strobl.

Kritik von der Journalistengewerkschaft

Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer hat am Mittwoch den schlechten Schutz des Redaktionsgeheimnisses in Österreich kritisiert. Das Urteil sei ein typisches Beispiel für die unzureichenden Regeln, so Bauer, der Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp ist.

"Dass das Oberlandesgericht im Gegensatz zu einer erstinstanzlichen Entscheidung die Herausgabe der Bänder verlangt, zeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Redaktionsgeheimnis in Österreich unklar und vor allem völlig unzureichend sind", sagte Bauer. Die Journalistengewerkschaft fordere bereits seit Jahren eine Stärkung des Redaktionsgeheimnisses und einen besseren Schutz vor der Beschlagnahme redaktioneller Originalunterlagen. Dies sei eine Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.

(APA)

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