Arbeiterkammer

Nach Kündigung: Wiener Donaukapitän erhielt Hilfe aus Deutschland

Ausflugsschifffahrt in Oesterreich
Ausflugsschifffahrt in Oesterreichviadonau / Johannes Zinner
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Der deutsche Kündigungsschutz bewahrte den Kapitän nach 22 Dienstjahren vor der Arbeitslosigkeit.

Die Arbeiterkammer berichtet heute von einem länderübergreifenden Erfolg bei der Wahrung von Arbeitnehmerrechten. Mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wurde einem Wiener Donauschifffahrtskapitän zur Seite gestanden, der nach 22 Jahren hinter dem Steuerruder seine Kündigungerhielt, die nun mittels eines Vergleiches vor einem deutschen Gericht abgeändert wurde.

Beschäftigt war der Kapitän bei einer Reederei im deutschen Heilbronn, sein Wohnsitz war Wien, der Hafen zur Überwinterung des Kreuzfahrtschiffes in Linz und Anfangs- und Endpunkt der Reisen das deutsche Passau. AK und DGB wandten sich an das Gericht in Heilbronn. „Das deutsche Gericht bejahte seine internationale Zuständigkeit und ging zuletzt von der Anwendbarkeit des deutschen Rechts aus, so dass der deutsche Kündigungsschutz grundsätzlich anwendbar war", so AK-Rechtsexperte Hans Trenner.

Strittigkeit wegen Kleinstbetriebsausnahme

Strittig war jedoch weiterhin, ob wegen der Kleinstbetriebsausnahme das deutsche Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung käme. „Dank der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund wurde schließlich ein Vergleich geschlossen: [Der Kapitän] wurde im Nachhinein vom Dienst freigestellt, statt gekündigt und bis zum 31.12.2020 bei der Reederei beschäftigt. Außerdem erhielt er eine Abgangsentschädigung von 14.000 Euro brutto", zog Trenner heute in einer Aussendung Bilanz. Er verwies dabei auf das „starke deutsche Kündigungsschutzrecht und lange Kündigungsfristen".

(APA)

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