Die Arbeitsgruppe „Strafvollzug“ empfiehlt eine Verdoppelung der maximal möglichen Hausarrestzeit – das wären dann zwei Jahre.
Wien. Bei Häftlingen, die ihre Strafzeit bis zum letzten Tag absitzen müssen (das betrifft ungefähr ein Drittel), wird fast jeder Zweite innerhalb von vier Jahren rückfällig. Bei Gefangenen, die vorzeitig bedingt (vielfach mit Auflagen) entlassen werden, liegt diese Quote bei „nur“ 36 Prozent. Insofern will Justizministerin Alma Zadić (Grüne) künftig bei Maßnahmen wie der bedingten Strafnachsicht oder der Fußfessel ansetzen, um überfüllte Gefängnisse zu entlasten.
Dazu liegt nun der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Strafvollzug“ vor. Darin geht es um fünf Punkte: Die Möglichkeit, eine Gefängnisstrafe durch elektronisch überwachten Hausarrest zu ersetzen, soll ausgeweitet werden. Schon vor sechs Jahren ertönte dieser Ruf aus dem von Wolfgang Brandstetter (er war von der ÖVP nominiert worden) geführten Justizressort.