Die IGGÖ hatte der Tewhid-Moschee in Wien-Meidling die Rechtspersönlichkeit entzogen - auf Druck des Kultusministeriums, weil der Attentäter von Wien dort verkehrte. Das interne Schiedsgericht der IGGÖ stellte fest, dass die Gefahr im Verzug nicht belegt werden konnte. Das Ministerium hält die Öffnung für „unverantwortlich“.
Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, wo der Attentäter von Wien aktiv gewesen sein soll, muss von der Islamischen Glaubensgemeinschaft wieder ihre Rechtspersönlichkeit zurück bekommen. Das hat das Schiedsgericht der IGGÖ am Samstagnachmittag festgestellt, wie es der "Presse" eine Sprecherin bestätigt.
Zur Erinnerung: Vier Tage nach dem Terroranschlag in Wien hatten Innenminister Karl Nehammer und Kultusministerin Susanne Raab (beide ÖVP) am 6. November 2020 verkündet, dass die Tewhid-Moschee geschlossen werden muss, weil der Attentäter dort aktiv gewesen sein soll. Gemäß dem Vereinsgesetz wurde die Moschee geschlossen - und die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspersönlichkeit.