Zuwachssteuer wäre gerechter als Vermögenssteuer. Am ehesten können sich die Experten für die Besteuerung von Gewinnen aus Kapitalvermögen erwärmen. Dafür sollte es einen reduzierten Steuersatz gebn.
Wien. Es kommt nicht oft vor, dass sich namhafte Steuerexperten offen für neue Belastungen zeigen. Die Idee einer Vermögenszuwachssteuer aber findet recht breite Zustimmung. Wortführer der Zunft wie Karl Bruckner (BDO) und Friedrich Rödler (PricewaterhouseCoopers) halten sie für die „gerechtere Form einer Vermögenssteuer“.
Der Tenor: Es ist kaum begründbar, eine bestimmte Einkunftsart – die Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen – von der Besteuerung auszunehmen, während etwa Zinserträge durch die Kapitalertragsteuer sehr wohl beschnitten werden. Tatsächlich sind diese Gewinne schon jetzt steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der „Spekulationsfrist“ anfallen, die bei Kapitalvermögen ein Jahr, bei Immobilien zehn Jahre beträgt.
Diese Frist könnte nun verlängert oder durch eine generelle Steuerpflicht ersetzt werden. Am ehesten können sich die Experten für die Besteuerung von Gewinnen aus Kapitalvermögen erwärmen. Dafür sollte es einen reduzierten Steuersatz – zum Beispiel die 25 Prozent der Kapitalertragsteuer – geben. Damit wird berücksichtigt, dass durch die Inflation ein Teil des nominellen Wertzuwachses als Scheingewinn gelten muss.
Noch ein Aspekt ist Rödler wichtig: Es ist ein Grundsatz des Steuerrechts (der vermutlich auch vor dem Höchstgericht einklagbar wäre), dass Gewinne und Verluste innerhalb einer Einkunftsart saldiert werden, also nur der Nettozuwachs besteuert wird. Ein Aktienverkauf mit Verlust müsse wie ein Firmenverlust vorgetragen werden können. Das sei aber kein Killerargument gegen eine „capital gains tax“: Dank ihrer EDV-Systeme seien die Banken ohne allzu großen Aufwand in der Lage, die Beträge zu saldieren. Überhaupt sei es am praktikabelsten, die Steuer direkt bei der Bank abzuziehen, wie es auch bei den Zinserträgen geschieht. Damit wäre auch das Problem der aktuellen Steuerpflicht gelöst: dass viele Privatanleger ihre Gewinne nicht deklarieren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2010)