Österreich verurteilt

Straßburg schützt Geschiedene vor Gehaltsstriptease im Grundbuch

Geschiedene müssen Scheidungsvergleiche nicht in allen Einzelheiten öffentlich zugänglich machen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Geschiedene müssen Scheidungsvergleiche nicht in allen Einzelheiten öffentlich zugänglich machen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.(c) imago/McPHOTO (imago stock&people)
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Geschiedene müssen Scheidungsvergleiche nicht in allen Einzelheiten öffentlich zugänglich machen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die österreichischen Gerichte hatten zu viel verlangt.

Wien. Datenschutz wird in Österreich großgeschrieben: Eine eigene Verfassungsbestimmung soll ihn schon seit 1978 als Grundrecht garantieren, seit bald drei Jahren soll die Datenschutz-Grundverordnung europaweit ein einheitliches Schutzniveau bieten. In der Praxis hapert's aber manchmal gewaltig, wie ein Fall zeigt, der Österreich jetzt sogar eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingetragen hat.

„Liebscher gegen Österreich“ heißt der Fall, zu dem der EGMR vorige Woche sein Urteil gesprochen hat. Christoph Liebscher ist Rechtsanwalt in Wien, seine damalige Frau und er ließen sich im Mai 2013 einvernehmlich scheiden. Dabei vereinbarten die beiden, dass ein gemeinsamer Liegenschaftsbesitz ganz auf die Frau übergehen sollte. Die grundbücherliche Übertragung sollte auf Basis eines Scheidungsfolgenvergleichs erfolgen; ein solcher ist eine notwendige Bedingung einer einvernehmlichen Trennung.

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