Gastkommentar

Woran Postenbesetzungen (auch) kranken

Das geplante „Informationsfreiheitsgesetz“ sollte einen Anlass bieten, die Bezahlung von Spitzenpositionen im staatsnahen Bereich flexibler zu gestalten, um die Chancen der bestgeeigneten Bewerber zu erhöhen.
Das geplante „Informationsfreiheitsgesetz“ sollte einen Anlass bieten, die Bezahlung von Spitzenpositionen im staatsnahen Bereich flexibler zu gestalten, um die Chancen der bestgeeigneten Bewerber zu erhöhen.(c) imago images / Panthermedia
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Die geplante Erweiterung der Rechnungshofkontrolle für „staatsnahe“ Unternehmen sollte Anlass sein, die Bezahlung von Spitzenposten in diesem Bereich flexibler zu gestalten.

Wien. Die Chat-Affäre rund um die Bestellung von Öbag-Chef Thomas Schmid hat Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen in ein schiefes Licht gerückt. Abgesehen von diesem besonderen Fall herrscht aber auch allgemein Diskussionsbedarf in Sachen Stellenbesetzungen durch die öffentliche Hand. Das geplante „Informationsfreiheitsgesetz“ sollte einen Anlass bieten, die Bezahlung von Spitzenpositionen im staatsnahen Bereich flexibler zu gestalten, um die Chancen der bestgeeigneten Bewerber zu erhöhen.

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Im Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes ist auch eine Ausweitung der Rechnungshofkontrolle vorgesehen. Den politischen Auslöser bildete wohl die „Causa Casinos Austria“. Geplant ist, die Kontrollschwelle zwar für börsenotierte Unternehmen bei 50 Prozent zu belassen (in den Art. 126b Abs. 2, 127 Abs. 3 und 127a Abs. 3 BV-G), bei allen anderen Unternehmen hingegen auf 25 Prozent abzusenken. Das bedeutet, dass der Rechnungshof künftig auch Unternehmen prüfen darf, an denen der Bund, ein Land oder ein anderer der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegender Rechtsträger (oder mehrere zusammen) bloß zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

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