Obsorge

Beeinflusstes Kind will Vater nicht sehen: Strafe für Mutter

Höchstrichter bestätigen 500 Euro Buße.

Wien. Wiederholt hatte sich das Kind geweigert, die Besuchskontakte zum Vater wahrzunehmen. Und dies sei „überwiegend durch die negative Haltung der Mutter gegenüber dem Vater und durch entsprechende Beeinflussung des Kindes herbeigeführt“ worden, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte. Er bestätigte die Verhängung einer Beugestrafe von 500 Euro über die Mutter.

Die Mutter habe das Kind in dem bestehenden Loyalitätskonflikt entweder negativ bestärkt. Oder aber zumindest zu wenig getan, um diesen Konflikt aufzuweichen, betonte der OGH (3 Ob 206/20w). Der erziehungsberechtigte Elternteil sei nämlich „verpflichtet, einer unberechtigten Ablehnung des persönlichen Kontakts zum anderen Elternteil durch das Kind entgegenzuwirken“.

Überhaupt müsse die erziehungsberechtigte Person ein Kind bestmöglich auf die Besuche des anderen Elternteils vorbereiten. Und danach habe man dem Kind zu helfen, den Besuch zu verarbeiten, sagte der OGH. Nur bei nachvollziehbaren Gründen und wenn der andere Elternteil an diesen schuld sei, gelte das nicht. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2021)

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