Einbürgerung möglich

VfGH hilft Barmherzigem Bruder

Der Verfassungsgerichtshof entschied zugunsten des Vietnamesen.
Der Verfassungsgerichtshof entschied zugunsten des Vietnamesen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Ein Vietnamese ohne Einkünfte wollte Österreicher werden. Land und Verwaltungsgericht Wien lehnten Antrag in verfassungswidriger Weise ab.

Wien. Ausländer können in Österreich nur dann eingebürgert werden, wenn ihr Lebensunterhalt durch regelmäßige Einkünfte gesichert ist (oder sie diesen unverschuldet nicht sichern können). Haben also Ordensbrüder, die sich aus freien Stücken zur Armut verpflichtet haben, keine Chance auf die österreichische Staatsbürgerschaft?

Mit dieser Frage hatte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jüngst zum zweiten Mal nach fast genau einem Jahr zu beschäftigen. Ein Vietnamese, der Mitglied des Hospitalordens vom heiligen Johannes von Gott ist (besser bekannt als Orden der Barmherzigen Brüder), beantragte die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Er hat ein Zimmer im Konvent der Barmherzigen Brüder, kann dort kostenlos essen und bekommt 150 Euro Taschengeld pro Monat. In seiner ewigen Profess hat er sich unter anderem zu Armut verpflichtet.

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