Schuldspruch

Kopf zur heißen Fritteuse halten ist eine Drohung

Höchstgericht bestätigt Schuldspruch gegen Mann.

Wien. „Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“, ist strafbar. Und muss mit Haft bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Dabei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, um ein Opfer zu bedrohen, wie ein aktueller Fall zeigt.

So verurteilte das Wiener Landesgericht für Strafsachen einen Mann, weil er sein Opfer am Nacken gepackt hatte und dessen Kopf „in Richtung des Öls einer heißen Fritteuse drückte“. Die Versuche des Täters, die auf Zeugenaussagen fußende Verurteilung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu bekämpfen, scheiterten nun.

Da nützte es nichts, dass der Angeklagte geltend machte, es habe „tatsächlich kein Drücken des Kopfes gegeben“. Und auch der Verweis auf die Angaben eines Zeugen, laut dem sich das Öl in rund 1,10 Metern Höhe befunden habe, halfen wenig. Der OGH (13 Os 5/21s) ortete in der Argumentation des Fritteuse-Täters heiße Luft. Es gebe keine Bedenken gegen die Feststellungen der Unterinstanz.

Der Schuldspruch ist somit rechtskräftig, über das Strafmaß entscheidet noch das Oberlandesgericht Wien. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2021)

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