Justizreform

Nach Expertengespräch: Zadic will umstrittene Razzien-Regelung abändern

Justizministerin Alma Zadic verspricht, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde.(Grüne)
Justizministerin Alma Zadic verspricht, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde.(Grüne) APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Die Korruptionsbekämpfung und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften müsse gestärkt werden, betonte die Justizministerin.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verspricht nach einem Treffen mit Experten, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde. "Die im Vorfeld geäußerte Kritik, dass einige Punkte die Korruptionsermittlungen einschränken könnten, wird von mir jedenfalls aufgegriffen werden", erklärte sie Montagnachmittag in einer Aussendung.

Man werde daher nach der Begutachtung entsprechende Änderungen am Entwurf vornehmen und jedenfalls vor Einbringung der Regierungsvorlage die Experten damit befassen, versprach die Ministerin. "Ein zentrales Ziel meiner Amtsperiode als Justizministerin ist es, die Korruptionsbekämpfung sowie die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Daher freut es mich, dass wir in diesem Sinne heute diskutieren konnten. Ich werde sicherstellen, dass die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung immer auch diesem Ziel dienen", so Zadic.

Die geplante Änderung der Strafprozessordnung sieht vor, dass die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern von Behörden durch die Justiz künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein soll. Als dies Ende März bekannt wurde, setzte es geharnischte Proteste. Von der SPÖ wurde dieser Plan als Angriff auf die Korruptionsermittler etwa der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewertet.

„Konstruktive und ergebnisorientierte Diskussion"

Zadic lud daher am Montag Experten zu sich, darunter Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes, Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller, der frühere WKStA-Chef Walter Geyer und Bezirksrichter Oliver Scheiber. Bereits vor Gesprächsbeginn versicherte Zadic, dass es Bestimmungen "mit Sicherheit mit mir nicht geben" werde, wenn sie zur Einschränkung von Korruptionsermittlungen führen könnten. Nach Ende der Diskussion dankte sie für die konstruktive und ergebnisorientierte Diskussion: "Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden."

"Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden."
"Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden."APA/ROLAND SCHLAGER

Staatsanwälte: „Entwurf in der Form abzulehnen"

Die Staatsanwälte-Vereinigung betonte zum Auftakt der Gespräche in einer Aussendung, dass eine effektive Strafverfolgung auch im öffentlichen Bereich gesichert sein müsse. Der Entwurf der Bundesregierung (den das Innenministerium zusammen mit der Verfassungsschutzreform in Begutachtung geschickt hatte, Anm.) sei in der vorliegenden Form abzulehnen, weil er die Ermittlungskompetenzen der Staatsanwaltschaften zu sehr einenge und damit in vielen Fällen eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten erschweren oder gar unmöglich machen würde. "Keinesfalls darf es zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen. Im öffentlichen und privaten Bereich müssen Beweise im gleichen Umfang gesichert werden können", betonte Koller.

SPÖ: „Novelle schlichtweg abzulehnen"

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim übte in einer Aussendung Kritik an Zadic und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). "Es gibt an dieser Novelle schlichtweg nichts herumzudeuteln, ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Die Intention des Gesetzes geht klar und eindeutig in die Richtung der Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten und ist daher schlichtweg abzulehnen", meinte sie: "Im Sinne von Rechtsstaat und Demokratie gibt es nur eine Möglichkeit: Die Bundesregierung muss die Novelle sofort zurückziehen."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Der Justizpalast, Sitz des Obersten Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts Wien.
Begutachtung

"Sinn nicht erkenntlich": OGH lehnt neue Razzia-Regelung ab

Der Gesetzesentwurf, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde, stößt weiterhin auf Kritik. Protest kommt nun auch von Gerichten und Korruptionsstaatsanwälten.
Justizministerin Alma Zadić ist seit Mitte März wieder in Amt. Sie setzt einen Expertengipfel an.
Ermittlungen

Staatsanwälte gegen Regierungsplan

Soll die Justiz bei Behörden nicht mehr selbst Unterlagen sicherstellen dürfen? Nach Protesten gegen den Plan lädt Justizministerin Zadić zum Expertengipfel. Die Staatsanwälte drängen auf Änderungen.
Aktenanlieferung in einer Sitzung des BVT-U-Ausschusses im Parlament (Archivbild)
Nach Kritik

Novelle der Strafprozessordnung: Zadic sucht Gespräch mit Experten

Nachdem die geplante Novelle zur Strafprozessordnung für scharfe Kritik gesorgt hat, wird die Justizministerin nun mit Fachleuten "die notwendigen Änderungen" am Entwurf diskutieren. Die SPÖ fordert indes eine vollständige Rücknahme des Gesetzes.
Mit der Novelle soll die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein.
Novelle

Einschränkung von Razzien bei Behörden: Staatsanwälte prüfen Regierungspläne

"Auch im öffentlichen Bereich müssen strafrechtliche Ermittlungen genauso zielführend möglich sein wie in allen anderen Fällen", meint der Vizepräsident der Staatsanwälte. Man werde sich die geplante Änderung der Strafprozessordnung „genau ansehen“.
Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein.
Recht

Regierung will Razzien bei Behörden einschränken

Der BVT-Skandal hat Konsequenzen. Durch eine Änderung in der Strafprozessordnung soll die Staatsanwaltschaft nicht mehr so einfach Hausdurchsuchungen in Behörden durchführen können. Die Opposition sieht durch die Gesetzesnovelle Hindernisse bei der Korruptionsbekämpfung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.