Ein von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) präsentiertes Expertenpapier sieht die Ausweitung der Bewährungsstrafen vor.
„Delikte gegen Leib und Leben sowie Sexualdelikte werden im Vergleich zu den Vermögensdelikten zu milde bestraft.“ Um dieser oft gehörten Meinung zu begegnen, gab es zuletzt mehrere Gesetzesnovellen. Erst im Vorjahr trat das von Türkis-Blau geschnürte Gewaltschutzpaket in Kraft. Vergewaltigung wird seither strenger bestraft. Dies könnte sich wieder ändern. Und zwar im Rahmen der geplanten Strafvollzugs-Reform.
Die Mindeststrafe für Vergewaltigung ist von einem Jahr auf zwei Jahre Haft erhöht worden (Höchststrafe: zehn Jahre). Weiters gilt seit 1. Jänner 2020, dass eine Strafe wegen Vergewaltigung nicht (zur Gänze) bedingt nachgesehen werden darf. Ein Vergewaltiger kann keine Bewährungsstrafe bekommen, sondern muss „sitzen“.