Bewährungsstrafen für Vergewaltiger? Justizressort verneint

Auch in der Justizanstalt Stein (Niederösterreich) sitzen Vergewaltiger ein - eine bloß bedingte Strafe ist bei diesem Delikt gesetzlich ausgeschlossen.
Auch in der Justizanstalt Stein (Niederösterreich) sitzen Vergewaltiger ein - eine bloß bedingte Strafe ist bei diesem Delikt gesetzlich ausgeschlossen.Die Presse, Fabry
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Expertenpapier: Strafrechtler schlagen vor, auch beim Delikt „Vergewaltigung“ die bedingte Strafnachsicht wieder einzuführen. Justizministerin Alma Zadic erteilt dem aber eine Absage.

Ein „Presse“-Artikel über mögliche Reformen im Strafvollzug löste eine Debatte um den Umgang mit Sexualstraftätern aus. Wie berichtet sieht der Abschlussbericht einer von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingesetzten Arbeitsgruppe vor, dass beim Delikt „Vergewaltigung“ die bedingte Strafnachsicht, also das Verhängen einer Gefängnisstrafe auf Bewährung, erneut eingeführt wird. Dies wird auch von Opferschützern befürwortet. Ein Sprecher der Ministerin teilte dazu aber mit: „Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass es hierbei keine Änderung für Sexualstraftäter geben wird."

Die Arbeitsgruppe sollte klären, wie man Österreichs Haftanstalten entlasten könnte, welche Alternativen zur Haft man forcieren sollte. Eine Empfehlung lautet: Der Gesetzgeber solle wieder „zulassen“, dass auch Vergewaltiger Strafen bekommen, die (zur Gänze) bedingt ausgesprochen werden, um auch auf diese Art zu einer Reduktion der Haftzahlen zu kommen. Klar: Wer auf Bewährung frei kommt, braucht keinen Platz im Gefängnis.

Doch erst mit 1. Jänner 2020 ist das von Türkis-Blau geschnürte Gewaltschutzpaket in Kraft getreten, wonach bei Vergewaltigung die bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen ist. Damit bekam dieses Delikt eine Sonderstellung.

Nun verteidigen auch Opferschützer den Vorschlag der von Zadić eingesetzten Arbeitsgruppe. Das mag paradox wirken. Lässt sich aber erklären.

Der Vorsteher des Bezirkgsgerichts Wien-Meidling, Oliver Scheiber, saß selbst in der Arbeitsgruppe – in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Verbrechensopferhilfe-Organisation „Weißer Ring“. Er erinnert im „Presse“-Gespräch daran, dass das Bewährungsstrafen-Verbot bei Vergewaltigung „systemwidrig“ sei. Tatsächlich: Bei allen anderen Delikten gibt es die Möglichkeit der bedingten Strafnachsicht (bei Kapitalverbrechen freilich nur unter ganz besonderen Umständen).
Scheiber verweist auf den Vorteil beim Ausspruch einer „Bedingten“: Gerichte können eine solche Sanktion an Auflagen knüpfen (eine reine Bewährungsstrafe ist bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich). Also beispielsweise an die Weisung, eine Sexualtherapie zu absolvieren.

Außerdem: Der Gesetzgeber habe bei den jüngsten Verschärfungen „das Maß verloren“. Dieses eine Delikt „Vergewaltigung“ sei „herausgehoben“ worden. Täter sollten aber „nicht stigmatisiert“ werden. Freilich seien im Hinblick auf das Expertenpapier die Richter gefordert: Nur bedingte Strafen zu verhängen, ohne daran Weisungen zu knüpfen, sei nicht unbedingt sinnvoll.

„Den Opfern wird mit Misstrauen begegnet"

Auch die Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Rosa Logar, kann dem Expertenpapier vorsichtig „etwas abgewinnen“. – „Wenn gar keine bedingten Strafen möglich sind, gibt es vielleicht mehr Freisprüche.“ Gemeint: Um Härtefälle zu vermeiden, schrecke man vielleicht davor zurück zu verurteilen.

Die von Türkis-Blau gewollte Verschärfung der Strafen habe „bei der Gewaltprävention nichts gebracht“. Wichtiger als Sanktionen sei die Frage, wie man Opfern begegnet: nämlich derzeit leider „grundsätzlich mit Misstrauen“. Daher würden „sehr viele Anzeigen eingestellt“. Dem müsse man begegnen – durch bessere Beweissicherung. Logar bringt ein Beispiel: „Farbfotos von Verletzungen der Opfer landen als Schwarz-Weiß-Kopien im Gerichtsakt. So kann sich das Gericht kein Urteil bilden.“

Hinweis

Der Artikel wurde aufgrund wüster, gegen die Justizministerin gerichteten Hasspostings auf sozialen Medien zunächst offline gestellt.

Hier die Reaktion des Pressesprechers im Justizressort, Julian Ausserhofer, auf den ursprünglichen, zu dem Thema erschienenen Artikel im Wortlaut: 

Die im Artikel enthaltene Suggestion, wonach es künftig „mildere Strafen bei Vergewaltigung“ geben soll, wird zurückgewiesen.

Die Arbeitsgruppe „Sichere Wege aus der Kriminalität“ wurde eingesetzt, um resozialisierungsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen aus Sicht der Wissenschaft und Praxis zu beleuchten, es ging dabei nicht um Strafdrohungen. Evidenzbasierte Kriminalpolitik ist dem Justizministerium ein zentrales Anliegen. Daher ist die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten essentiell. Klar ist, dass in diesen Diskussionen unterschiedliche Meinungen erwünscht sind und auch kontroversielle Themen nicht ausgespart werden dürfen.

Der zitierte Abschlussbericht stellt die Ergebnisse der interdisziplinären Expert*innengruppe dar. Im Sinne einer transparenten Verwaltung wurde dieser auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es sich nicht – wie im Artikel suggeriert wird - um die Meinung der Justizministerin handelt. Mit der Pressekonferenz am 9.4. wurde der Abschlussbericht vorgestellt. Im Justizministerium wird nun geprüft, welche Teile davon in die Strafvollzugsreform einfließen sollen. Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass es hierbei keine Änderung für Sexualstraftäter geben wird.

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