Zivilgesellschaft

Polnischer Regierungskritiker muss gehen

Adam Bodnar
Adam Bodnarimago images/ZUMA Wire
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Regierung in Warschau sucht Nachfolger für unbequemen Menschenrechtsbeauftragten Bodnar.

Adam Bodnar muss sein Amt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts innerhalb von drei Monaten abgeben. Eine Regelung, wonach der Menschenrechtsbeauftragte der polnischen Regierung, die Funktion auch nach Ende seiner regulären Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers behalte, sei nicht verfassungskonform, hieß es in der Begründung des Gerichts. Der Gesetzgeber habe nun drei Monate Zeit, eine andere gesetzliche Lösung zu finden.

Der 44-jährige Verfassungsrechtler Bodnar hat das Amt seit 2015 inne. Er ist einer der schärfsten Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung, besonders machte er sich zuletzt für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) stark.

Nationalkonservative wollen Kritiker loswerden

Bodnars fünfjährige Amtszeit war eigentlich bereits im September abgelaufen. Ein neuer Menschenrechtsbeauftragter muss jedoch von beiden Kammern des polnischen Parlaments bestätigt werden. Die mehrheitlich von der PiS besetzte erste Kammer, der Sejm, und die von der Opposition dominierten zweite Kammer, der Senat, konnten sich über Monate nicht auf einen Kandidaten einigen. Also blieb Bodnar im Amt.

Die PiS sann auf einen anderen Weg, ihn von dem Posten zu entfernen. Sie beauftragte das Verfassungsgericht damit zu prüfen, ob Bodnars weiterer Verbleib im Amt verfassungskonform sei. Politische Gegner werfen der PiS vor, sie habe das Verfassungsgericht mit ihr nahestehenden Richtern besetzt.

In einem vierten Anlauf möchte die PiS nun ihren Abgeordneten Bartlomiej Wroblewski zum neuen Menschenrechtsbeauftragten machen. Er gehört zu einer Gruppe von Parlamentariern, die mit einem Antrag beim Verfassungsgericht erfolgreich eine Verschärfung des Abtreibungsrechts erwirkt hatten.

(DPA)

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