In den letzten Schulstufen ist nun keine Zustimmung der Schulbehörde mehr erforderlich, wenn vom Schichtbetrieb abgewichen wird. Damit soll den Schulen mehr Flexibilität eingeräumt werden.
Eine neue Fassung der Covid-19-Schulverordnung bringt mehr Flexibilität für Matura- und andere Abschlussklassen. Normalerweise dürfen Schulen, Klassen oder Gruppen nur dann vom Schichtbetrieb abweichen, wenn die Bildungsdirektion zustimmt. In den letzten Schulstufen ist künftig keine Zustimmung der Schulbehörde mehr erforderlich, wenn das zu mehr Präsenz-Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf abschließende Prüfungen einschließlich Lehrabschlussprüfungen führt.
Damit soll den Schulen mehr Flexibilität eingeräumt werden, wie man am Donnerstag im Bildungsministerium betont. Sie brauchen damit keine Genehmigung mehr, wenn etwa sehr kleine Klassen in einem Raum oder größere Klassen auf zwei Räume aufgeteilt ihre Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erhalten. Voraussetzung ist allerdings weiterhin, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden.
Abschlussprüfungen auch für Repetenten
In der Verordnung ist außerdem festgehalten, dass auch für diejenigen, die heuer beim Haupttermin im Frühjahr ihre Matura bzw. Externistenreifeprüfung oder Berufsreifeprüfung wiederholen, dieselben Regeln gelten wie für jene, die zum ersten Mal antreten. (>>> Mehr dazu)
(APA)