Urteil

Lifte wegen Corona geschlossen: Geld zurück für Skifahrer

APA/BARBARA GINDL
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Weil man als Saisonkartenbesitzer im Frühjahr 2020 weniger Skitage hatte, klagte ein Paar erfolgreich.

Während Lockdown und Skifahren zuletzt zusammengehörten, war dies in der Anfangszeit der Corona-Sperren noch ganz anders. Im Zuge der Aufarbeitung des ersten Lockdowns gibt es nunaber eine gute Nachricht für Skifahrer. Saisonkartenbesitzer standen vor der Frage, ob sie Geld zurückbekommen, weil sie ihre Saisonkarte nicht ganz nutzen konnten. Die Lifte mussten wegen der Corona-pandemie nämlich ab Mitte März 2020 schließen.Und ein der „Presse“ vorliegendes Urteil zeigt nun, dass man dafür tatsächlich Geld zurückverlangen kann.

Ein Ehepaar hatte beim Salzburger Skikartenverbund eine Karte für die Saison 2019/20 erworben. Bis 3. Mai hätte sie gegolten, doch ab 16. März blieben die Lifte geschlossen. Dafür gebe es aber kein Geld zurück, hatte die erste Instanz gemeint. Denn beim Kauf einer Saisonkarte gehe man ohnedies nicht davon aus, dass man diese jeden Tag nutzen könne. Auch schlechtes Wetter könne den Skifahrern zum Beispiel in die Quere kommen, meinte das Bezirksgericht Zell am See.

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