Die inzwischen beendete Ausreisetestpflicht aus dem Bezirk Kufstein sei verfassungswidrig gewesen, meint Christofer Ranzmaier.
Der Kufsteiner FPÖ-Landtagsabgeordnete Christofer Ranzmaier hat gegen die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zur Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein eine Individualbeschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die inzwischen beendete Testpflicht sei seiner Ansicht nach "unverhältnismäßig sowie verfassungs- und gesetzwidrig" gewesen, teilte er am Sonntag in einer Aussendung mit.
"Weder die Zahlenlage noch die gesetzlichen Grundvoraussetzungen gaben eine derart drastische Maßnahme jemals her", so Ranzmaier in der Aussendung. Die Testpflicht ist bereits mit Mittwoch ausgelaufen. Ihm gehe es jetzt "um die Dokumentation der Verfassungswidrigkeit" und die zu klärenden rechtlichen Grundsatzfragen, erklärte der Landtagsabgeordnete. Er befürchte allerdings, dass die Entscheidung zumindest bis September auf sich warten lasse, sofern die Beschwerde formal zugelassen werde. Er habe die Beschwerde nach eingehender rechtlicher Vorprüfung in Zusammenarbeit mit dem freiheitlichen Bundesrat und Verfassungsrechtler Michael Schilchegger fristgerecht eingebracht.
(APA)