Nachlass

Millionen an Tiere, nichts für Enkel

Kein armer schwarzer Kater: Tiere mehrerer Farben und Arten dürfen sich über das Erbe freuen.
Kein armer schwarzer Kater: Tiere mehrerer Farben und Arten dürfen sich über das Erbe freuen. APA/dpa/Axel Heimken
  • Drucken

Eine reiche Kärntnerin enterbte ihre Enkeltöchter nach britischem Recht. Der OGH lässt das durchgehen. Nun bekommt ein Tierheim viel Geld.

Wien. Die Geschichte hatte auch rund um die Enthüllungen durch die „Paradise Papers“ für Aufsehen gesorgt. Der Kärntner Landestierschutzverein sollte laut diesen Recherchen knapp fünf Millionen Euro erben, die in zwei Trusts auf der britischen Isle of Man lagen. Eine mit 93 Jahren aus dem Leben geschiedene Kärntnerin hatte dies so vorgesehen. Und sie hatte sich gewünscht, dass ihre zwei Enkelinnen nichts bekommen. Dabei berief sich die Frau auf das britische Recht, nach dem Nachfahren nicht wie hierzulande unabhängig von ihrem finanziellen Bedarf über ein Pflichtteilsrecht verfügen. Aber ist das mit dem österreichischen Rechtsverständnis in Einklang zu bringen? Eine Frage für den Obersten Gerichtshof (OGH).

Neben dem für das Tierheim zur Seite gelegten Vermögen sollte nach dem letzten Willen ein Neffe als Erbe zum Zug kommen. Dass britisches Recht infrage kam, hatte mit dem internationalen Leben der Kärntnerin zu tun. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Frau einen Briten geheiratet, bis zuletzt hatte sie daher die britische Staatsbürgerschaft inne. Die Frau lebte 18 Jahre im Vereinigten Königreich, sieben Jahre in Südafrika und 23 Jahre in Paris und Brüssel. Später kehrten die Frau und ihr Ehemann nach Kärnten zurück. Der Mann starb 2007, neun Jahre später sollte auch die Witwe aus dem Leben scheiden. Die beiden Enkelinnen leben in Großbritannien bzw. in den Niederlanden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.