Gastbeitrag

Mit Virus und ohne Maske im Parlament: Gefängnisstrafe droht

APA/ROBERT JAEGER
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Die Hausordnung des Parlaments sieht zwar keine Sanktionen für Maskenverweigerer vor; es bleibt aber das Strafrecht zu beachten.

Linz. Die Hausordnung für die Parlamentsgebäude 2006 wurde am 7. April 2021 um folgende Bestimmung ergänzt: „In geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.“ Dessen ungeachtet verweigerten in der Sitzung des Nationalrats am 9. April Mitglieder einer Parlamentsfraktion das Tragen von FFP2-Masken demonstrativ.

Sanktionen blieben aus. Nach der Hausordnung sind solche schlicht nicht vorgesehen. Die Hausordnung gibt allerdings ebenso wie die Schutzmaßnahmen der Covid-Gesetzgebung einen strafrechtlich relevanten Sorgfaltsmaßstab vor.

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