Quergeschrieben

Beihilfe zum Suizid ist weniger „Autonomie“ als „Ökonomie“

Der internationale Trend ist klar: Sterbegründe werden immer weiter ausgedehnt, Staaten wollen durch Sterbehilfe auch Kosten sparen.

Kürzlich ging es durch alle Medien: 80 Prozent der Österreicher seien für die Sterbehilfe, lautete die Schlagzeile. Auftraggeber war die seit 2019 bestehende „Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende“. Bereits im Vorjahr hatte diese angekündigt, als erster Sterbehilfe-Verein seine Dienste auch in Österreich anzubieten. Möglich wird dies durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das derselbe Verein durch eine Klage erwirkt hat. In Zukunft soll die Beihilfe zum Suizid straffrei sein, auch die gewerbliche Sterbehilfe wäre möglich.

Die Politik hat laut Auftrag des VfGH nur bis Jahresende 2021 Zeit, dies in Gesetzesform zu gießen. Eine schwierige, fast unmögliche Aufgabe, denn das Gesetz soll die Selbsttötung unter Mitwirkung Dritter erlauben, zugleich aber klare Grenzen definieren und Missbrauch verhindern. Derzeit finden Beratungen mit Fachleuten, Kirchen und Institutionen statt, um eine gesetzliche Lösung vorzubereiten.

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