Mietrecht

Wohnung unbeheizbar: Was gilt?

Bleibt im Winter die Heizung kalt, kann das laut einer aktuellen Entscheidung sogar einen kompletten Mietzinsentfall rechtfertigen. Es kommt jedoch auf die Gegebenheiten im Einzelfall an.
Bleibt im Winter die Heizung kalt, kann das laut einer aktuellen Entscheidung sogar einen kompletten Mietzinsentfall rechtfertigen. Es kommt jedoch auf die Gegebenheiten im Einzelfall an.Getty Images/EyeEm
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Desolate Gasleitungen, ein unbenützbarer Kamin: Wer muss das in Ordnung bringen, der Vermieter oder der Mieter? Und wie steht es um die Zinsminderung?

Wien. Bei dem Stichwort Mietzinsminderung denkt man zurzeit vor allem an Geschäftslokale und die Pandemie. Weitaus alltäglicher sind jedoch andere Fälle, die oft auch Mietwohnungen betreffen. Die Streitthemen sind dann etwa Baulärm, Schimmelbefall oder schadhafte Installationen.

Vor allem um Letzteres ging es in einem Fall, den der Oberste Gerichtshof zu entscheiden hatte (OGH, 3 Ob 104/20w). Begonnen hatte es damit, dass in einer Wohnung ein nicht mehr sanierbarer Kamin vom Vermieter stillgelegt worden war. Und dass sich auch das als Ersatz errichtete Verbindungsstück (Poterie) als schadhaft herausstellte. Deshalb konnte zunächst der vordere Teil der Wohnung nicht mehr beheizt werden. Dann wurde wegen des Defekts die Gaszufuhr überhaupt gesperrt und ein Heizverbot verhängt.


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