Medien: Ermittlungen gegen österreichische Journalisten

Wiener Reporter wegen Berichten über Hypo-Skandal vernommen. Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein.

Es ist ein altes Problem in einer neuen Spielart. Wenn Journalisten Artikel schreiben und im Internet veröffentlichen, können diese im Inland rechtskonform, im Ausland aber rechtswidrig sein. Die Folge: Journalisten werden im Ausland zu „Beschuldigten“, obwohl sie die Gesetze ihres Heimatlandes nicht verletzt haben. Genau das dürfte nun bei Berichten über die Causa Hypo Alpe Adria passiert sein.

Seit Donnerstag ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft München 1 gegen Redakteure der Magazine „Profil“ und „News“ ermittelt. Das deshalb, weil sie diesen vorwirft, aus Gerichtsakten zitiert zu haben, was in Deutschland gemäß Paragraf 353d des deutschen Strafgesetzbuches verboten ist, in Österreich aber nicht. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihre Wiener Kollegen im Rechtshilfeweg gebeten, die betreffenden Personen, darunter etwa „Profil“-Redakteur Michael Nikbakhsh und „News“-Reporter Kurt Kuch, als „Beschuldigte“ zu vernehmen.

Reporter ohne Grenzen „alarmiert“

Donnerstagnachmittag räumte die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, plötzlich „einen Fehler“ bei der Beschuldigteneinvernahme ein. Nach österreichischer Rechtslage kann Rechtshilfe nämlich nur dann erstattet werden, wenn die im Ausland vorgeworfene Straftat auch in Österreich eine Entsprechung hat. Dies ist hier nicht der Fall. Der Fehler liege darin, dass man die Reporter geladen und befragt habe, ohne vorher zu prüfen, ob in Deutschland auch ein Verfahren wegen Amtsverschwiegenheit angängig ist, da eine entsprechende Bestimmung in Österreich mit Paragraf 310 StGB existiert. Vrabl-Sanda gab aber etwas vage formuliert zu bedenken, dass das Publizieren von Gerichtsakten in Österreich nicht „völlig legal“ sei.

Kritik an der Vorgangsweise der Justiz kam auch von der internationalen Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen. „Wir sind auf das Höchste alarmiert, dass das in Österreich geltende Recht auf Pressefreiheit mit Füßen getreten wird“, so Österreich-Präsidentin Rubina Möhring.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2010)

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