Corona-Hilfen

Ausfallsbonus nun auch für Privatzimmervermieter

Staatliche Hilfe für Kleinvermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen ab sofort beantragbar. Ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent ist Voraussetzung.

Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallsbonus holen. Bis dato war das kleinen Beherbergungsanbietern mit weniger als 10 Betten im eigenen Haushalt nicht möglich. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, die Gästezimmer und Ferienwohnungen für Urlaub am Bauernhof anbieten, sowie Almausschankbetriebe und Buschenschanken. Die Abwicklung erfolgt über das Landwirtschafts- und Tourismusministerium.

"Ab heute können Anträge bei der Agrarmarkt Austria (AMA) gestellt werden", machte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag auf den Antragsstart aufmerksam. Um staatliche Hilfe zu bekommen, muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen.

Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls. Für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Die Privatvermieter erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent Zuschuss, weil sie bisher von diesen Hilfen ausgenommen waren. "Seit Monaten fehlt zahlreichen Zimmervermietern die Geschäftsgrundlage", räumte Köstinger ein.

Von der FPÖ kam bereits im Vorfeld der Neuregelung Kritik: Die Entschädigung sei "bei weitem nicht ausreichend, weil diese Betriebe bis zum heutigen Tag keinen Cent bekommen haben - das ist eine massive Benachteiligung", hielt der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser kürzlich in einer Aussendung fest.

(APA)

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