Coronahilfen

Nationalrat beschließt Steuerfreiheit für freiwillige Impfhelfer

Illustration zu den Themen Impfen
Illustration zu den Themen ImpfenAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für coronabedingte Zusatzausgaben wurde verlängert, die Abgabe von Antigentests in Hausapotheken gesetzlich (nach-)geregelt.

Mit den Stimmen der türkis-grünen Koalition, teils auch mit Unterstützung von SPÖ und Neos, hat der Nationalrat am Mittwoch diverse weitere Coronahilfen beschlossen. So wurde der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für Corona-bedingte Zusatzausgaben bis September verlängert. Auch die Abgabe von Antigentests in Hausapotheken für Versicherte außerhalb des ASVG wurde gesetzlich geregelt.

Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer, die in Impfstraßen aushelfen, sind laut Beschluss künftig bis zu 1000 Euro steuer- und abgabenfrei. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2021 bis Ende Juni, die weiteren Bestimmungen treten mit Kundmachung der Novelle in Kraft. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen.

(APA)

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