Geschäftsraummieten

Was könnte den Mieten-Streit entschärfen?

Vermieter sind von vielen Staatshilfen ausgeschlossen.
Vermieter sind von vielen Staatshilfen ausgeschlossen.(c) Marin Goleminov
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Vermieter sind bei Covid-Hilfen stark benachteiligt, das liegt an einem Detail in den Förderbedingungen. Vermieterverbände drängen auf eine Behebung der Schieflage. Und appellieren im Mieten-Streit an die Konsensbereitschaft.

Wien. Wenn es um das Thema Mietzinsentfall geht, steht meist der Konflikt zwischen Geschäftsraummietern und -vermietern im Vordergrund. Vermieterverbände bringen nun aber verstärkt auch ein anderes Thema ins Spiel: dass sie bei den Covid-Hilfen im Regen stehen gelassen werden. Faktum ist, dass staatliche Förderungen vermietenden Unternehmen nur eingeschränkt offenstehen – wobei private Zinshausbesitzer oder Vermieter einzelner Geschäftslokale gänzlich durch die Finger schauen.

Aber woran liegt das? Es hat mit Vorgaben in den Förderbedingungen zu tun – konkret damit, dass es sich um Unternehmen handeln muss, die eine operative Tätigkeit in Österreich ausüben. Rechtsanwalt Franz Althuber, der die staatliche Finanzierungsagentur Cofag in rechtlichen Belangen berät, erläutert es im Gespräch mit der „Presse“ am Beispiel Fixkostenzuschuss. In den FAQ dazu lautet eine Frage, ob es auch als operative Tätigkeit gilt, wenn Immobilien gewerblich überlassen werden. Die Antwort: „Dies ist danach zu beurteilen, ob gewerbliche Immobilienüberlassung in Österreich vorliegt, die zu Einkünften nach § 23 EStG führt.“ Wenn ja, könne ein Fixkostenzuschuss beantragt werden.

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