Begutachtung

Informationsfreiheit: Ministerien gegen kürzere Auskunftsfrist

Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte den Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz in die Begutachtung geschickt, diese endete am Montag.
Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte den Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz in die Begutachtung geschickt, diese endete am Montag.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Ministerien lehnen in ihren Stellungnahmen die geplante Halbierung der achtwöchigen Auskunftsfrist ab. Das Bildungsressort will Schulen davon ausgenommen haben, das Arbeitsministerium warnt vor einer „völligen Lahmlegung der Verwaltung“.

Nicht nur die Länder, auch Ministerien wenden sich gegen die im Informationsfreiheitsgesetz geplante Auskunftsfrist von vier Wochen. Die ÖVP-Ressorts Wirtschaft, Landwirtschaft, Bildung, Arbeit und das Grün-geführte Sozialressort wollen acht Wochen Zeit. Große Skepsis herrscht gegenüber formlosen Anfragen ohne Identitätsnachweis, es wird großer Mehraufwand befürchtet. Das Bildungsressort will Schulen ausgenommen haben. Das Arbeitsministerium warnt vor der "Lahmlegung".

Drohen könnte eine "völlige Lahmlegung der Verwaltung" im Zusammenhang mit der Gesetzesbegutachtung, warnt Martin Kochers (ÖVP) Ressort. Denn: Ein Begehren müsste per Bescheid abgelehnt werden. Hätte auch nur ein Drittel jener 30.000, die Stellungnahmen zum Epidemiegesetz abgaben, interne Vorentwürfe gefordert, wäre mit den nötigen Ablehnungsbescheiden "die Verwaltung lahmgelegt worden".

Nicht ganz so drastisch, aber doch mit der Warnung vor einer Behinderung der regulären Tätigkeit lehnen die Ministerien in ihren Begutachtungsstellungnahmen die Halbierung der achtwöchigen Auskunftsfrist ab - im Gegensatz zu jenen, die Informationen haben wollen: Transparenzaktivisten und Journalisten wollen die Verkürzung auf zwei Wochen.

Dem stehen laut den Ministerien begrenzte Personalressourcen entgegen. Überhaupt könne bei der Umsetzung der Informationsfreiheit "jedenfalls nicht mit Aufwands- und Kostenneutralität gerechnet werden", konstatiert das von Elisabeth Köstinger (ÖVP) geführte Landwirtschaftsministerium: "Der Aufwand für die Erteilung rechtskonform geprüfter Informationen sollte ... nicht unterschätzt werden."

Niederschwelliger Zugang möglich?

Dass Anfragesteller kein spezielles Interesse glaubhaft machen müssen und Begehren kostenfrei sind, lässt das Bildungsministerium Heinz Faßmanns (ÖVP) eine "übermäßige Belastung" befürchten. Auch für das jetzt vom Grünen Wolfgang Mückstein geführte Sozialministerium ist "nicht zu erkennen", wie die neue Informationspflicht mit dem geplanten niederschwelligen Zugang "ohne zusätzliche Personalkapazitäten umsetzbar sein könnte".

Das Arbeitsministerium will "über die budgetäre Bedeckung des personellen Mehraufwands" diskutieren. Neben dem hohen Aufwand für das neue Informationsregister wird in Kochers Ressort vor allem die Verkürzung der Auskunftsfrist auf vier Wochen "kritisch gesehen". Es regt "eine entsprechende Regelung" für "mutwillige und überschießende Anfragen" an.

Auch das Agrarministerium ist überzeugt, dass vier Wochen allenfalls "zulasten anderer Aufgaben der Behörden eingehalten werden" können. Sollten die Mitarbeiter die vorgesehene rechtliche Beratung durch die Datenschutzbehörde brauchen, müsste das die Frist hemmen, wird gefordert.

„Acht Wochen notwendig"

"Die Frist sollte auf 8 Wochen ausgedehnt werden", verlangt das Wirtschaftsministerium Margarete Schramböcks (ÖVP). Auch das Bildungsministerium hält acht Wochen - wie z.B. im Auskunftspflichtgesetz - für nötig. Das "grüne" Sozialministerium verweist darauf, dass auch für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen acht Wochen Zeit ist.

"Erhöhten Verwaltungsaufwand" erwartet Klaudia Tanners (ÖVP) Verteidigungsressort dadurch, dass für Info-Begehren kein Nachweis der Identität nötig sein soll. Dies ermögliche, "durch einen massenhaften Anfall - auch automatisiert generierter - Anfragen Verwaltungseinheiten unter Druck zu setzen, was vor allem in krisenhaften Situationen zu einem Zusammenbruch der IKT-Infrastruktur führen könnte" und zur Bewältigung anderer Aufgaben benötigtes Personal binden würde.

Das Wirtschaftsressort will die Identität auch mit Blick auf die nötige Interessensabwägung etwa bei Vergabeverfahren wissen: Wenn ein Mitbewerber Infos will, werde sie wohl anders ausfallen müssen. Missbräuche in solchen Verfahren sollten zudem durch eine Begründungspflicht verhindert werden.

Öffentliche Auftragsvergabe heikel

Die öffentliche Auftragsvergabe ist überhaupt ein heikles Feld - mit dem sicherlich großen öffentlichen Interesse an Information dazu, aber den zu schützenden Interessen der Bieter. Das Wirtschaftsministerium warnt vor Schadenersatzansprüchen gegen die Republik bei Veröffentlichung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Das Sozialministerium verlangt, dass "jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Vergabeverfahrens kein Anspruch auf Informationszugang besteht".

Das Verteidigungsministerium hält zudem die Beibehaltung der Geheimhaltungspflicht für spezielle Bereiche für nötig. Diese fällt nämlich mit der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit weg - die nämlich die verfassungsrechtliche Grundlage für Verschwiegenheitspflichten im Dienst-, Standes-, Verfahrens- oder Wehrrecht ist. Das Bildungsministerium merkt an, dass man Mitglieder von Kollegialorganen - etwa an Unis - nicht generell von der Verschwiegenheit entbinden könne.

Das Wirtschaftsressort deponiert zudem die Forderung nach der Klarstellung, dass eine Entscheidung über Zugang oder Verweigerung von Infos auf keinen Fall zu straf-, disziplinar- oder haftungsrechtlichen Konsequenzen für die - hier mit schwierigen Abwägungen belasteten - Bediensteten führt.

Schulen aus dem Gesetz ausnehmen?

Das Bildungsressort will die Schulen - jedenfalls aber Leistungsbeurteilungen und Prüfungen - ganz aus dem Gesetz ausgenommen haben oder zumindest "angepasste Spezialregelungen" für sie. Die Umsetzung sei in der Praxis schwer möglich: Denn Schulen seien keine Behörden, aber es seien Organe der Verwaltung (die Direktoren) dort tätig. Zudem befürchtet das Ministerium einen "nicht bewältigbaren Verfahrens- und Verwaltungsaufwand" - gebe es doch viele Betroffene und Interessierte, von (allein in Wien 240.000) Schülern und Eltern über Lehrer, Interessensvertretungen bis zu Medien.

Die Ministerien bekenne sich freilich prinzipiell zu den Zielen des von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegten Entwurfs, nämlich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Das Außenministerium lobt die Einführung eines Grundrechts auf Zugang zu Information "im Hinblick auf die Medien- und Meinungsfreiheit" als Fortschritt. Schließlich sei Österreich eines der letzten EU-Länder ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.

(APA)

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