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Corona-Hilfen

Notstandshilfe bleibt erhöht, Exekutionsrecht wird erneuert

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) stellte sich das erste Mal einer parlamentarischen Fragestunde.
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) stellte sich das erste Mal einer parlamentarischen Fragestunde.(c) imago images/SEPA.Media
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Der Nationalrat hat weitere Corona-Hilfen beschlossen. In der ersten Fragestunde mit Arbeitsminister Kocher ging es unter anderem um den MAN-Standort in Steyr und um die Corona-Langzeitarbeitslosen-Offensive "Sprungbrett“.

Der Nationalrat hat Donnerstagmittag weitere Corona-Hilfen beschlossen. Konkret wird rückwirkend mit Anfang April die Notstandshilfe ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt, der Kulturszene werden 20 weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Einzig die Neos waren dagegen, dass die Notstandshilfe allgemein angehoben wird. Sozialsprecher Gerald Loacker vermisste die Treffsicherheit der Maßnahme, würde doch damit beispielsweise auch Ehepartnern von Gutverdienern der Mehrbetrag ausgeschüttet. SPÖ und FPÖ wiederum kritisierten, dass die Maßnahme erst zu spät und auf Aufforderung der Opposition komme.

Einstimmig beschlossen wurde die Aufstockung der Kulturhilfe. In diesem Fall geht es um den Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler, der um 20 auf 140 Millionen aufgestockt wurde. Damit sollen coronabedingte Einnahmenausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Kulturhäuser kompensiert werden. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hofft, dass man ein letztes Mal nachschießen muss, weil der Kulturbetrieb über den Sommer wieder Fahrt aufnimmt. Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger ging jedoch davon aus, dass es die ein oder andere Hilfe noch brauchen werde.

Fragestunde mit Martin Kocher

Vor allem die Corona-Krise und auch ein wenig die unsichere Situation des MAN-Standorts in Steyr waren davor Themen der ersten Fragestunde des Nationalrats mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag. Kocher zeigte sich zuversichtlich, binnen eines Jahres 500.000 Menschen aus Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit wieder in reguläre Jobs bringen zu können - vorausgesetzt, dass es keinen Rückschritt gibt, der im Herbst oder Winter wieder Pandemie-Maßnahmen erfordert.

Die für die Zeiten behördlich geschlossener Schulen und Kindergärten eingeführte Sonderbetreuungszeit haben bisher 30.000 Personen (für 35.000 Betreute) in Anspruch genommen, berichtete Kocher. 6000 Unternehmen haben Anträge gestellt, die Bearbeitung war "relativ rasch" mit durchschnittlich 26 Tagen. Seit Einführung des Rechtsanspruchs im November seien 56 Prozent aufgrund eines Anspruchs in Sonderbetreuung gewesen, 44 Prozent auf Basis einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

450 AMS-Planstellen mehr als im Langzeitplan vorgesehen

Auch die Personalsituation beim Arbeitsmarktservice (AMS) interessierte die Abgeordneten - speziell jene der SPÖ, die 650 Posten mehr fordert. Aktuell gebe es mit 5893 Planstellen um 450 mehr als im Langzeitplan vorgesehen, berichtete der Minister. Derzeit seien noch viele in Ausbildung, aber man werde sie "für den Aufschwung optimal einsetzen können", um z.B. die Corona-Langzeitarbeitslosen-Offensive "Sprungbrett" gut umsetzen zu können.

"Überhaupt keinen Einfluss" auf sein Engagement um Beibehaltung der Arbeitsplätze bei MAN/Steyr habe es, dass seine Frau eine berufliche Funktion im MAN-Konzern habe, sagte Kocher - auf eine Anfrage der FPÖ. Er versicherte wie schon tags zuvor im Rahmen einer "Dringlichen" das gemeinsame Bemühen mit dem Wirtschaftsministerium, alle Beteiligten für Verhandlungen an den Tisch zu bekommen, um in dem Werk möglichst viele Arbeitsplätze nachhaltig sichern zu können.

Justizvorlage beschlossen

Am frühen Nachmittag wurden - durchgehend einstimmig - eine Justizvorlage beschlossen. Eine in Corona-Zeiten geschaffene Regelung wurde ins Dauerrecht übernommen: Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen können weiterhin gewaltbetroffene Frauen vertreten und in ihrem Auftrag einstweilige Verfügungen auf Betretungsverbote bei Gericht beantragen.

Dies ist ein kleiner Teil der großen Exekutionsrechtsreform, mit der die Verfahren zu Eintreibung von Schulden wesentlich vereinfacht werden. Sie bringt, wie Ministerin Alma Zadic (Grüne) versicherte, allen Seiten Vorteile.

Im Sinn der Schuldner wird die Entschuldung vereinfacht. Stellt sich eine Insolvenz heraus, wird dies sofort aufgegriffen - was Kosten- und Zinsenstopp bedeutet und die Chancen auf eine nachhaltige Entschuldung verbessert. Den Gläubigern wird die Durchsetzung ihrer Exekutionstitel erleichtert. Die Anträge werden vereinfacht, ihre Anzahl wesentlich reduziert. Alle Exekutionsmittel werden zu einem "Exekutionspaket" zusammengefasst. Ein Verwalter kann alle Vermögensobjekte ermitteln und flexibel verwerten, wenn keine Zahlung erreicht werden kann.

Gerichtsgebühren für Exekutionsverfahren steigen

Diese Reform wurde auch von der Opposition mit Lob bedacht. SPÖ und Neos kritisierten jedoch, dass die Gerichtsgebühren für Exekutionsverfahren steigen. "Leicht", wie Zadic anmerkte, nämlich um fünf Prozent. Durch den Wegfall der bisher nötigen Masse an Anträgen bringe die Reform den Gläubigern - die die Gebühren zu zahlen hätten - dennoch in Summe eine Einsparung.

Einstimmig beschlossen wurde die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften - für Zadic ein wesentlicher Baustein ihres Anliegens, die Justiz kunden- und serviceorientierter zu gestalten.

(APA)