Recht

Arabische Kultusgemeinde: Auflösung war rechtswidrig

Clemens Fabry
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Das Verwaltungsgericht Wien hob einen Bescheid des Kultusamts nun endgültig auf.

Das Verwaltungsgericht Wien (VwG) hat den Beschluss des Kultusamts aufgehoben, mit dem im Juni 2018 der Arabischen Kultusgemeinde Österreich (AKÖ) die Rechtspersönlichkeit entzogen wurde. Die türkis-blaue Regierung hatte die Schließung damals als Schlag gegen den politischen Islam verkündet.

Doch einen Monat später durften die Moscheen wieder öffnen, weil die Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ laut VwG rechtswidrig war. 2019 stellte das VwG fest, dass das Kultusamt die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht eingehalten hat, weil der AKÖ nicht ermöglicht wurde, beanstandete Mängel zu beseitigen – etwa, dass eine Kultusgemeinde aus mindestens zehn Moscheen bestehen muss. Das Kultusamt ging vor den Verwaltungsgerichtshof, der dem VwG auftrug, die Voraussetzungen zu prüfen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) bestätigte dem VwG die zehn Moscheen – damit wird der Bescheid des Kultusamts endgültig aufgehoben.

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