Öffnungskommission

Gastronomie und Hotellerie öffnen am 19. Mai, Schulen ab 17. Mai im Präsenzbetrieb

Österreich soll schrittweise wieder öffnen - mit strengen Sicherheitskonzepten.
Österreich soll schrittweise wieder öffnen - mit strengen Sicherheitskonzepten.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
  • Drucken

Bund, Länder, Gemeinden und Sozialpartner hatten seit dem Vormittag über die geplanten Öffnungsschritte beraten. Das Ergebnis: Schulen öffnen am 17. Mai, Gastronomie und Hotellerie am 19. Mai.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat für Mitte Mai wiederholt gleichzeitige Öffnungsschritte für Kultur, Sport, Gastronomie und Tourismus in Aussicht gestellt. Zu den Details dazu hatte die Regierungsspitze seit Freitagvormittag mit Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern und Experten beraten. Die Ergebnisse wurden in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

„Das Licht am Ende des Tunnels wird heller“, verkündete Kurz zu Beginn des Termins im Wiener Weltmuseum. Im Konkreten werden die Schritte folgendermaßen erfolgen:

Schule

Ab 17. Mai herrscht in der Schule bundesweit wieder Präsenzbetrieb. In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, in Oberstufen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem wird dreimal pro Woche getestet (Selbsttests sind erlaubt). Die Berufsgruppentestung der Lehrer erfolgt mit überwachtem Selbsttest in der Schule. Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt. Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich.

Handel

In Wien und Niederösterreich gilt noch bis 2. Mai ein harter Lockdown, was dort danach geschieht ist derzeit offen. Denn Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zeigte sich in einer eigenen Pressekonferenz skeptisch: Er werde erst Anfang kommender Woche mit Expertenteams darüber entscheiden, ob der Ost-Lockdown so wie in Niederösterreich auch in der Bundeshauptstadt am 2. Mai auslaufen soll. Der 19. Mai sei für ihn derzeit „noch weit weg“, daher wolle er sich noch nicht festlegen, ob die von der Bundesregierung angestrebte gleichzeitige Lockerung auch tatsächlich in diesem Ausmaß in Wien umgesetzt werde.

Im Rest Österreichs hat der Handel geöffnet, der spätestens um 22 Uhr schließen muss. Pro Kunde muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.

Gastronomie

„Für niemanden ist der heutige Tag schöner als für mich“, frohlockte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zu den Lockerungen in der Gastronomie und Hotellerie. Lokale dürfen nun wieder öffnen - allerdings nur bis zur Sperrstundeum 22 Uhr. Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2-Maskenpflicht. Beim Betreten muss ein Test gemacht werden oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Gäste müssen sich zudem mit Namen und Kontaktdaten beim Betreten registrieren.

Eine Gästegruppe darf indoor max. vier Erwachsene (ohne dazugehörige Kinder) und outdoor max. zehn Erwachsene umfassen. Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Indoor darf nur im Sitzen konsumiert werden, an der Bar darf nichts konsumiert werden. Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen. Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Masken-Pflicht. Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Nachtgastronomie muss weiter auf Öffnungsschritte warten. Ab Juli soll es auch dort eine Perspektive geben.

Hotellerie

Im allgemeinen Bereich gilt eine FFP2-Maskenpflicht und ein Abstand von zwei Metern. Beim Betreten muss ein Test gemacht werden oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden

Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastronomie im Hotel braucht es ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle zwei TageSelbsttests unter Aufsicht vor Ort. Die Regelungen für den Wellnessbetrieb sind analog zu Wellness-Freizeiteinrichtungen. Jedes Hotel muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen. Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normale Gastronomie.

Kultur und Veranstaltungen

„Vorhang auf, die Bühnenlichter gehen an“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Tatsächlich ist im Kulturbereich nun auch wieder vieles erlaubt. „Ich freue mich wirklich“, sagte er. Konkret sehen die Maßnahmen wie folgt aus: Auch in der Kultur gilt eine FFP2-Maskenpflicht sowie die Sperrstunde um 22 Uhr. Beim Betreten muss ähnlich der Gastronomie ein Test gemacht werden oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten registrieren. Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.

Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3000 und indoor mit maximal 1500 Personen durchgeführt werden. Damit sind auch Messen und Kongresse wieder möglich. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden. An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).

Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Die Regeln für die Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie. Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.

Sport

Hier wird zwischen indoor und outdoor unterschieden. Indoor gilt eine FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen (Umkleide, Rezeption). Beim Betreten muss ein Test gemacht werden oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Die Sportler müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.

Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Pro Person müssen 20 m² Fläche zur Verfügung stehen. Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Sportarten wie Fußball wieder erlaubt.

In Outdoor-Sportstätten ist Sport in üblicher Mannschaftsgröße möglich. Breitensport ist im öffentlichen Raum mit max. zehn Personen erlaubt. Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.

Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher in den Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst. Auch hier gilt eine Sperrstunde von 22 Uhr.

Regionale Maßnahmen

Nicht abweichen will die Bundesregierung von der Regionalisierung der Maßnahmen. So können einzelne Bundesländer die Maßnahmen auch lokal wieder verschärfen. Wie Ludwig bereits ankündigte, könnte Wien etwa striktere Regelungen beibehalten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bedankte sich bei den Bundesländern, denn „regionale Maßnahmen sind besonders wichtig“. So gilt künftig für Hochinzidenz-Gebiete (Inzidenz über 300) eine Ausreisetestpflicht, wobei für Pendler Ausnahmen bestehen bleiben.

Grüner Pass und Zutritts-Tests

Für bereits Ende April angekündigt, soll der Grüne Pass für Genesene, Getestete und Geimpfte tatsächlich schon bis 19. Mai kommen. Möglich macht das die SPÖ - Kurz bedankte sich am Freitag auch ausdrücklich bei der Sozialdemokratie, die nun dem im Bundesrat blockierten Gesetzesvorschlag zustimmen will. Dieser sei für den Tourismus „überlebenswichtig“, sagte Köstinger. Insbesondere mit den Nachbarstaaten sollen bald vergleichbare Regelungen gefunden werden. Man arbeite „unter Hochdruck“ daran. Falls der Grüne Pass bis 19. Mai nicht eingeführt werden kann, wird weiter auf Testungen gesetzt. Selbsttests mit digitaler Lösung gelten 24 Stunden lang, die Antigentests 48 Stunden. Am längsten gelten PCR-Tests, nämlich 72 Stunden.

(Red./APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Grüner Pass

Pläne des Gesundheitministeriums führen zum "gläsernen Bürger"

Die Liste der Kritiker an den Plänen des Gesundheitsministeriums für den Grünen Pass wird immer länger. Der zuständige Minister Mückstein garantiert eine datenschutzkonforme Lösung.
Nationalrat: Kurz/Sobotka/Krainer
Corona

Kurz hofft vor EU-Gipfel auf pragmatische Lösung beim "Grünen Pass"

"Wir wollen, dass wieder Touristen kommen und Österreicher ins Ausland reisen dürfen", betont der Bundeskanzler im EU-Hauptausschuss des Nationalrats.
Symbolbild: Ab 4. Juni soll es den Grünen Pass geben.
Grüner Pass

"Fast alles durchleuchtet": Datenschützer warnen vor Novelle für Grünen Pass

Tourismusministerin Köstinger lobt den Grünen Pass, der ab 4. Juni gelten soll. Dafür sollen allerdings alte und aktuelle Daten über Beruf, Bildung und Krankenstände von Geimpften oder Genesenen verknüpft werden.
Symbolbild: Reisepass und ein digitaler Gruener Pass als Nachweis einer Impfung *** Symbolic passport and a digital gree
Reisen

Bilaterale Abkommen als Krücke für Grünen Pass

Österreich sucht Lösung mit Nachbarstaaten. Gesundheitsminister will nicht alle Impfungen anerkennen.
Datenschutz

Grüner Pass: Corona-Status wird mit vielen anderen Daten verknüpft

Datenschützer denken schon an eine Verfassungsklage, weil für den „grünen Pass“ laut Gesetzesentwurf auch Daten über Erwerbsleben, Einkommensniveau und etwaige Arbeitslosigkeiten verwendet werden können.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.