Mietwohnungen

Zahl der Delogierungen 2020 um ein Viertel zurückgegangen

Die Presse/Clemens Fabry
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Die Corona-Pandemie dämpfte die Zahl der Räumungsexekutionen. Mieter mit gestundeten Mieten sind bis Mitte 2022 vor Kündigungen geschützt.

DieZahlderDelogierungen ist 2020 stark zurückgegangen. Gab es in den zwei Jahren davor jeweils über 4500, sind im Coronajahr 2020 nur noch 3360 Räumungsexekutionen vollzogen worden. Das geht aus einer Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (Bawo) hervor. Dort wird der Rückgang umeinViertel mit der Pandemie erklärt. Ähnlich wie bei den Insolvenzen, die2020 ebenfalls rückläufig waren, wird mit einem Nachholeffekt und einer Delogierungswelle gerechnet.

Zeitpunkt der Delogierungswelle ungewiss

Wann und um wie viel dieDelogierungen steigen werden, ist selbst für die Sozialexperten der Wohnungslosenhilfe schwer vorauszusagen. Dies hänge auch vom Tempo der Gerichte ab, die über eingebrachte Räumungsklagen zu entscheiden haben, hieß es zur APA. DieZahlder Räumungsklagen ging 2020 ebenfalls stark zurück, von über 30.000 2019 auf 18.452 im Vorjahr. Insbesondere die Arbeiterkammer und die SPÖ warnen vor einer durch die Pandemie ausgelösten Sozialkrise. Der Ruf nach einem staatlichen Hilfsfonds wird auch von Vermieterseite unterstützt.

Kündigungsschutz bis Juni 2022

Die türkis-grüne Regierung hatte 2020 im ersten Lockdown eine Stundung der Mieten von April bis Juni 2020 ermöglicht. Diese müssen jedoch seit April dieses Jahres mit Zinsen zurückgezahlt werden. Jene Mieter, die ihre Miete in der Zeit ausgesetzt hatten, haben aber einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Mietvertrag kann allein wegen dieses Mietzinsrückstandes bis Ende Juni 2022 nicht gekündigt werden. Zudem besteht für alle Mieter derzeit ein spezieller Corona-Delogierungsschutz bei finanziellen Problemen: Bis Juni 2021 kann ein Corona-Räumungsaufschub beantragt werden - die Räumung kann damit um drei bis sechs Monate aufgeschoben werden, wie sich aus dem 2. Covid-19-Justizbegleitgesetz in Verbindung mit dem Mietrechtsgesetz (MRG) ergibt.

Durchschnittlich drei Monatsmieten „in der Kreide"

In der vom Justizministerium erstellten Statistik zu den Exekutionen wird nicht zwischen Privatpersonen und Firmen unterschieden. Delogierungen können nämlich auch juristische Personen, etwa Kaffeehäuser oder Büros, betreffen. Ebenfalls nicht bekannt ist, wie viele Mieter ihre Mieten vergangenes Jahr tatsächlich gestundet haben. Die AK befürchtet jedenfalls, dass heuer an die 49.000 Kündigungen und Räumungsklagen drohen - und 17.000 Mieter und Mieterinnen delogiert werden könnten. Laut AK sind allein in Wien die Mietzinsrückstände bis Ende vergangenen Jahres um mindestens 20 Prozent gegenüber 2019 gestiegen. Im Schnitt stünden Betroffene mit über drei Monatsmieten „in der Kreide" - heuer könnten österreichweit mehr als 83 Millionen Euro an Mieten nicht bezahlt werden.

(APA)

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