Reformpläne

"Schlicht und einfach ein Witz": Kritik an geplantem Informationsfreiheitsgesetz hält an

Kritisiert wird etwa, dass es keinen Informationsfreiheitsbeauftragten geben soll oder dass die achtwöchige Auskunftsfrist auf vier Wochen halbiert werden soll.
Kritisiert wird etwa, dass es keinen Informationsfreiheitsbeauftragten geben soll oder dass die achtwöchige Auskunftsfrist auf vier Wochen halbiert werden soll.Die Presse (Fabry)
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Vertreter der Kommunikationsbranche hoffen angesichts zahlreicher negativer Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsprozesses auf eine Adaption der Reformpläne.

Interessensvertreter aus der Kommunikationsbranche haben am Donnerstag vor einer lediglich vermeintlichen Verbesserung des Zugangs zu Informationen öffentlicher Einrichtungen durch das geplante Informationsfreiheitspaket gewarnt. Im Rahmen einer von der Organisation "Reporter ohne Grenzen" (RSF) veranstalteten Online-Diskussion wurden dem Gesetzesentwurf zahlreiche Mängel attestiert, darunter etwa ein zu stark ausgeprägtes Übergewicht an Geheimhaltungsinteressen.

Konkret kritisierte RSF-Österreich-Vorstandsmitglied Hannes Tretter, dass die öffentlichen Interessen am Informationszugang im Vergleich zu den Geheimhaltungsinteressen im von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegten Entwurf nicht ausreichend dargestellt würden. Grundsätzlich sei es aber zu begrüßen, dass es zumindest Bestrebungen zu erhöhter Transparenz gebe, sei Österreich diesbezüglich doch im europäischen Vergleich im Hintertreffen, so Tretter.

RSF-Österreich-Präsidentin Rubina Möhring hofft aufgrund zahlreicher negativer Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsprozesses noch auf Adaptationen. Nur so könne der "Dornröschenschlaf" Österreichs in Sachen Informationsfreiheit enden.

Forderung nach Informationsfreiheitsbeauftragtem

Ein von Transparenzaktivist Markus Hametner geforderter Informationsfreiheitsbeauftragter sei ein fundamentaler Baustein für Transparenz. Da eine solche Einrichtung in den Reformvorhaben nicht vorgesehen ist, könne man nicht von einem Transparenzgesetz sprechen, so Hametner, der außerdem die Rechtsdurchsetzung an den Verwaltungsgerichten als unzureichend erachtet.

Scharfe Kritik kam von ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger: "Das Gesetz ist schlicht und einfach ein Witz. Hier von Informationsfreiheitsgesetz zu sprechen, ist schon fast eine Orwell'sche Sprachschöpfung." Zu viele Begriffe seien undefiniert. Er sieht in dem Gesetzesentwurf einen Hinweis darauf, den Status quo in neuem Gewand festigen zu wollen.

Was fehle, sei insbesondere ein festgelegter Katalog an Informationen, die fix publiziert werden, so Zeger. Dies würde auch den von zahlreichen Behörden befürchteten unermesslichen Mehraufwand schmälern. Daran anknüpfend sprach der auch als Vorstandsmitglied im "Forum Informationsfreiheit" tätige Hametner von einer Chance auf einen Digitalisierungsschub für die Verwaltung. "Der Entwurf, wie er jetzt ist, wird teilweise sogar Verwaltungskosten und -aufwände sparen."

Als positives Beispiel für ein Register nannte Zeger das Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes, das etwa Gesetze, Verordnungen oder höchstgerichtliche Entscheidungen zugänglich macht. Eine ähnliche Plattform müsse auch für die Exekutive aufgebaut werden, herrschte unter den Interessensvertretern Einigkeit.

Zuvor hatten sich Länder sowie Ministerien explizit gegen die im Informationsfreiheitsgesetz geplante Auskunftsfrist von vier Wochen ausgesprochen.

(APA/Red.)

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