Parken

Beraten statt strafen gilt nicht beim Parken

Grundsatzfragen lassen sich auch anhand kleiner Anlässe klären
Grundsatzfragen lassen sich auch anhand kleiner Anlässe klären(c) imago images / Steinach (Sascha Steinach via www.imago-images.de)
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Verwaltungsgericht stellte Strafverfahren voreilig ein.

Wien. Grundsatzfragen lassen sich auch anhand kleiner Anlässe klären. In diesem Fall ging es um genau einen Euro, den ein Autofahrer in einer Linzer Kurzparkzone nicht entrichtet hatte. Die Grundsatzfrage: Gilt auch hier der Grundsatz „Beraten statt strafen“, den die türkis-blaue Koalition Anfang 2019 auf Drängen der Wirtschaftskammer eingeführt hat?

Der Mann hatte eine Viertelstunde geparkt, ohne die Mindestparkgebühr gezahlt zu haben. Es war an einem Samstag in einem Bereich, wo unter der Woche Halten und Parken verboten sind. Der Bürgermeister verhängte eine Geldstrafe von 55 Euro. Das Landesverwaltungsgericht hob diese Strafe auf, weil angesichts des geringen Verschuldens und des kleinen Verstoßes beraten statt strafen angesagt gewesen wäre.

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