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Bankomat: Geld abheben auf eigene Gefahr

Versichert ist man auch, wenn man gerade den Lohn bei seinem „Geldinstitut“ abholen will.
Versichert ist man auch, wenn man gerade den Lohn bei seinem „Geldinstitut“ abholen will.(c) imago/CHROMORANGE (CHROMORANGE / Weingartner)
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Das Gerät sei nämlich kein Geldinstitut, sagt der OGH.

Wien. Wer einen Dienstunfall erleidet, hat das Recht auf besondere Versicherungsleistungen. Versichert ist man auch, wenn man gerade den Lohn bei seinem „Geldinstitut“ abholen will. Aber wie ist es, wenn man das Geld aus dem Bankomaten zieht? Diese Frage galt es im Fall eines Soldaten zu klären, der eine Versehrtenrente einklagte.

Einst war es üblich, dass Dienstnehmer ihr Geld im Betrieb erhalten. Als man mit Überweisungen begann, wollte der Gesetzgeber die Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur Bank schützen. Als versichert gilt aber immer nur der erste Gang zum Kreditinstitut nach der Überweisung. Man geht also bis heute davon aus, dass der Arbeitnehmer zu Beginn des Monats auf einmal seinen gesamten Monatsbezug abhebt.

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