Schadenersatz

Tinnitus nach Jägerschuss: Kein Geld

Das Murmeltier konnte in dem Prozess nicht als Zeuge vernommen werden: Der Jäger hatte es erlegt.
Das Murmeltier konnte in dem Prozess nicht als Zeuge vernommen werden: Der Jäger hatte es erlegt.APA
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Ein Weidmann hatte es auf ein Murmeltier abgesehen. Eine in der Nähe zufällig wandernde Frau erlitt durch das laute Geräusch aber dauerhafte Probleme. Sie klagte vergeblich.

Wien. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Gefährdung der körperlichen Sicherheit war bereits eingestellt worden. Denn der Jäger konnte nach Ansicht der Justiz nicht vorhersehen, was passieren sollte. Die durch seinen Schuss geschädigte Wanderin versuchte es nun aber noch auf dem Zivilrechtsweg. Doch auch hier stellte sich die Frage: Kann man den Jäger, der es eigentlich auf ein Murmeltier abgesehen hatte, für die damals zufällig des Weges kommende Wanderin verantwortlich machen?

Das Murmeltier war schon vor Prozessbeginn der größte Verlierer, denn der Jäger hatte es wie beabsichtigt getroffen. Auch für die Passantin blieb der Vorfall aber nicht folgenlos. Sie war 122 Meter vom Ort der Schussabgabe entfernt und klagte danach über Ohrenschmerzen. Dass dadurch ein Knalltrauma entstanden sein könnte, schlossen die Gerichte aus. Denn dafür sei die Frau zum Zeitpunkt der Schussabgabe zu weit entfernt gewesen. Aber sie anerkannten, dass bei der Frau eine Geräuschüberempfindlichkeit entstanden sei, die „sehr selten und nur bei äußerst wenigen Personen auftritt“. Als psychische Folge entstand demnach „ein subjektives und vegetativ überlagertes Ohrgeräusch“, ein Tinnitus.

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