Eine Adoptivtochter verstarb nach ihren Eltern alleinstehend und kinderlos. Der Bruder des Adoptivvaters staunt über die Folgen beim gesetzlichen Erbrecht.
Wien. Vorige Woche hat das Rechtspanorama über den Fall zweier Enkeltöchter berichtet, deren Großmutter 93-jährig verstorben war und dank einer engen Bindung zu England nach britischem Recht hatte verhindern können, dass ihre Nachkommen erben. So erbte statt der Enkeltöchter der Kärntner Landestierschutzverein. Das Erbrecht hält aber auch andere Überraschungen bereit, wie das Beispiel einer alleinstehend und kinderlos verstorbenen Salzburgerin zeigt: Sie war von einem Ehepaar adoptiert worden; ihr Nachlass verbleibt aber nicht in deren Familie, sondern fällt an den Staat.
Mit acht Monaten angenommen
Die Frau war im zarten Alter von acht Monaten adoptiert worden und war das einzige Kind ihrer Wahleltern. Diese beiden sind lang vor ihr verstorben. Als die Frau, eine als sehr engagiert beschriebene Lehrerin, 61-jährig verstarb, kümmerten sich der Bruder der Adoptivmutter, also gewissermaßen der Adoptivonkel, und dessen Frau um alle anstehenden Aufgaben, wie das Begräbnis und die Auflösung der Wohnung.